Mehr als ein Streich: Schiffstaue in Saarburg gelöst

Saarburg · Vier der sechs Taue, die das Schiff Saarstern an der Anlegestelle Im Staden festhalten, sind von Unbekannten gelöst worden. Das ist kein Einzelfall in Saarburg und auch kein Dummer-Jungen-Streich, sondern eine schwere Straftat. Nun ermittelt die Polizei und sucht nach Zeugen.

 Die Taue eines Schiffs zu lösen, ist eine Straftat. Das führerlose Schiff kann den Flussverkehr gefährden. Tv-Foto: Friedemann Vetter

Die Taue eines Schiffs zu lösen, ist eine Straftat. Das führerlose Schiff kann den Flussverkehr gefährden. Tv-Foto: Friedemann Vetter

Cornelia Hauck ist entsetzt. Eine schlechte Nachricht hat die Geschäftsführerin der Saar-Personenschifffahrt (SPS) während ihres Urlaubs erreicht. Unbekannte haben vier Taue des jüngsten Schiffs der Saarflotte, des Saarsterns, gelöst. Das Fahrgastschiff ist nur dank der beiden noch angebundenen Taue am Heck nicht abgetrieben. Diese sind schwer zu erreichen. Das Schiff liegt an der Uferpromenade in Saarburg und wird bis Ostern nicht gefahren. Gegen 5 Uhr am Sonntag hat ein Zeuge die schiefe Lage des Schiffs an der Uferpromenade bemerkt: Die Saarstern hatte sich bereits mit dem Bug vom Ufer weg in Richtung Flussmitte bewegt. "Wenn die Täter alle sechs Taue gelöst hätten, wäre es sehr gefährlich für den Schiffsverkehr gewesen", erklärt Dietmar Esch, Dienststellenleiter der Wasserschutzpolizei Trier (WSP). Der Kahn hätte sich dann weiter in Richtung Kanzem bewegt. Die Polizisten haben die Seestern mit einer Winde wieder zurück ans Ufer gezogen.Keine Fingerabdrücke


In solchen Fällen ist es schwierig, anhand der Spuren zu ermitteln, wer die Täter sind. "Das Tau ist kein Spurenträger", sagt Esch, "es gibt keine Fingerabdrücke, da alles nass ist." Die Polizei sei auf die Hilfe von Zeugen angewiesen: "Ein ernstzunehmender Hinweis liegt uns vor", sagt Esch.
Cornelia Hauck nimmt an, dass es sich um betrunkene Jugendliche handelt. "Es lagen Flaschen überall am Ufer", sagt sie.
Dass bei solchen Taten übermäßiger Alkoholkonsum eine große Rolle spielt, kann auch Esch aus seinen Erfahrungen bestätigen. "Übermut oder Gruppenzwang kommen zudem infrage." Jugendliche seien sich auch der Folgen nicht bewusst. Denn hier gehe es nicht um eine Bagatelle, sondern um eine Straftat (siehe Extra). Die Gefährdung des Schiffverkehrs ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Ermittlungen vom Amts wegen geführt werden, auch wenn niemand Anzeige erstattet.

"Es ist wirklich eine schwere Straftat, die zu Schiffsunfällen mit Verletzten führen kann", sagt Esch. "Es ist, als ob jemand eine Handbremse eines am Berg abgestellten Autos lösen würde", sagt die Geschäftsführerin.
Die Saarstern ist seit Juli im Dienst der SPS, die eine halbe Million in das Schiff investiert hat. Nun ist sie mit zusätzlichen dicken Ketten am Ufer gesichert. Eigentlich wird das Schiff mit einer Kamera überwacht. Die hatte die SPS aber kürzlich abgebaut, weil die Vermutung bestand, im Winter würde sich niemand für das Schiff interessieren. "Nun ist sie wieder da", sagt Hauck, "man muss nachts doch schlafen können."

Die Angst der Geschäftsführerin hat gute Gründe: Vor einigen Jahren gelang es Tätern in Saarburg, ein Schiff der Flotte komplett loszubinden. Auch damals hatte ein Zeuge rechtzeitig die Tat gemeldet. Das Schiff trieb führerlos schon gut einen Kilometer von der Anlegestelle und bewegte sich in Richtung Schleuse.
Um so schnell wie möglich zu handeln, sprang der Schiffsführer nachts um halb vier in die Saar und schwamm bis zum Schiff. Einmal an Bord fuhr er die Maschinen hoch und konnte den Kahn zurückfahren. Das normale Verfahren sieht anders aus: "In solchen Fällen wird das Schiff durch Feuerwehr- oder Polizeiboote eingefangen und geschleppt", erklärt Esch.

Besonders in der Saar und in Saarburg kommen diese Taten öfter vor, in der Mosel eher weniger. "Dabei handelt es sich um jede Art von Schiffen, egal ob Personen- oder Güterboote", sagt der Polizist.
Zumindest sei die Strömung in der Saar gering, sodass die Schiffe nicht zu schnell wegschwimmen können. Es sei auch schon mal passiert, dass Täter so gehandelt hätten, um der Konkurrenz Schaden zu verursachen.
Hinweise an die Wasserschutzpolizei Trier unter Telefon 0651/938190 oder per E-Mail an wspstation.trier@polizei.rlp.de
Extra

Wer in den Schiffsverkehr von außen so eingreift, dass ein Mensch oder Sachen gefährdet werden, der macht sich strafbar und kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden. Strafvorschriften für die Gefährdung des Schiffsverkehrs liefert der Paragraf 315 des Strafgesetzbuches (StGB). Welche Strafe bei einer Verurteilung droht, hängt davon ab, wie stark die Gefahr für andere Menschen oder Sachen war und ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden ist. Für die Zerstörung, die Beschädigung oder die Beseitigung von Anlagen kann man zur Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verurteilt werden. Auch der Versuch ist strafbar. Eine Fahrlässigkeitstat kann auch nur mit Geldstrafe bestraft werden. bc

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