Neue Gebühren für gemischte Gräber

SAARBURG. Seit Ende vergangenen Jahres können auf den Saarburger Friedhöfen in bestehenden Reihengräbern nachträglich Urnen beigesetzt werden. Unklar war bisher, welche Gebühren für ein solches Begräbnis und die Doppelnutzung der Grabstelle anfallen. In seiner jüngsten Sitzung hat der städtische Finanzausschuss daher eine Novellierung der Gebührenordnung beschlossen.

 Die Nachfrage nach Urnenbestattungen steigt. Der städtische Finanzausschuss hat die Gebührenordnung für die Saarburger Friedhöfe angepasst.Foto: Christiane Wolff

Die Nachfrage nach Urnenbestattungen steigt. Der städtische Finanzausschuss hat die Gebührenordnung für die Saarburger Friedhöfe angepasst.Foto: Christiane Wolff

Mehr als eine halbe Stunde diskutierten die Ausschussmitglieder darüber, wie eine gerechte Gebührenordnung für die so genannten Mischgräber aussehen könnte. Zum Vergleich herangezogen wurden die Gebühren für ein Sarg-Reihengrab mit einer Ruhezeit von 25 Jahren (358 Euro) und für ein Urnen-Reihengrab (275 Euro). "130 Euro für die Zweitbelegung eines Reihengrabs wären da für mich in Ordnung", sagte Edith van Eyck, Fraktionsvorsitzende der SPD. "Fixpreise haben den Vorteil, dass die Bürger nicht verunsichert werden." Doch wenn ein Angehöriger erst 20 Jahre später stürbe, wäre seine Urnenbestattung dann unverhältnismäßig teuer, wandte ein Ausschussmitglied der CDU ein, schließlich ruhe die Urne dann nur noch fünf Jahre auf dem Friedhof. Stadtbürgermeister Jürgen Dixius verwies auf die Beschlussvorlage, in der beispielhaft die Gebührenordnung anderer Gemeinden aufgeführt war: So verlangt Schoden für die Zweitbelegung durch eine Urne pro verbleibendes Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Reihengrabgebühr. Beispiel: Würde 20 Jahre nach dem Erstbegräbnis die Urne beigesetzt, bleibt eine Restruhezeit von fünf Jahren. Fünf Fünfundzwanzigstel von 358 Euro ergebe eine Gebühr von 71,60 Euro. Stürbe der Angehörige drei Jahre nach dem Erstbegräbnis, bliebe seine Urne noch 22 Jahre in der Erde, 22-mal ein Fünfundzwanzigstel von 358 ergebe rund 315 Euro. "Ist die Restlaufzeit hoch, kommt eine Zweitbesetzung ja teurer als ein normales Urnenreihengrab - obwohl gar kein zusätzlicher Flächenverbrauch entsteht", wandte ein Vertreter der CDU wiederum ein. Aber auch bei kurzer Liegezeit müssten entsprechende Gebühren erhoben werden, sagte Dixius, "schließlich decken die Gebühren ohnehin nur einen Teil der Kosten, die durch das Friedhofwesen entstehen". Auch Erster Beigeordneter Norbert Jungblut betonte: "Mit den Mischgräbern kommen wir den Bürgern entgegen - schließlich müssen die Angehörigen dann nicht zwei Grabstätten pflegen und brauchen auch keinen zweiten Grabstein." Mit einer Enthaltung entschied der Ausschuss, es Schoden gleichzutun und pro Jahr "Restliegezeit" ein Fünfundzwanzigstel der Reihengrabgebühr von 358 Euro oder der Familiengrabgebühr von 614 Euro pro Grabstelle zu erheben. Die Diskussionen, ob die Gebühr bei geringer Restruhezeit gerecht ist oder nicht, hätte sich der Ausschuss größtenteils sparen können, hätte er die rechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt: Denn auch für Urnen gilt eine gesetzliche Mindestruhezeit. Jürgen Kremer von der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, der das städtische Friedhofswesen organisatorisch zugeordnet ist, informiert auf TV-Anfrage: "Für Urnen gilt aus Pietätsgründen eine gesetzliche Mindestruhezeit von 15 Jahren." Weil, anders als bei Familiengräbern, die Liegezeit bei Einzelgrabstätten nach 25 Jahren nicht verlängert werden kann, komme eine Urnenbestattung in Einzelreihengräbern daher nur in den ersten zehn Jahren nach der Sargbestattung in Frage.

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