Nur eingeschränkt im Aufwind

BEUREN. Verfahrensrechtlich ist Beuren im Kampf um Windkraft nach dem Gang vor das Verwaltungsgericht Trier einen Schritt weiter. Denn viel spricht dafür, dass die Klage der Kommune auf Einleitung eines Zielabweichungs-Verfahrens als zulässig bewertet wird. Hinter die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens, das auf die Änderung des regionalen Raumordnungsplans abzielt, setzten die Trierer Richter aber ein Fragezeichen.

"Wir machen weiter, bis die Sektkorken knallen" - das hatte Beurens Ortsbürgermeister Manfred Köhl (SPD) im September 2005 angekündigt, als sich der Gemeinderat für eine Klage gegen das Land entschieden hatte (siehe Hintergrund). Nach dem Ende der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Trier am Mittwoch gab es jedoch keine ausgelassene Feierlaune bei der Beurener Delegation. Das war allerdings auch nicht zu erwarten gewesen. "Übersetzen Sie mir das mal", war Köhls erste Reaktion an die Adresse des Rechtsanwalts der Gemeinde, Reinhold Schmitt, im Anschluss an eine Anhörung, in der es um eine komplexe verfahrensrechtliche Frage ging. Denn in Trier stand nicht etwa zur Debatte, ob sich auf Beurener Territorium sieben Windräder drehen dürfen. Geklärt werden sollte vielmehr ein formaljuristisches Problem: Darf die Gemeinde beantragen, dass ein Zielabweichungs-Verfahren gegen die Bestimmungen des Raumordnungsplans eingeleitet wird, der Windräder in Beuren ausschließt? Die Kommune sieht sich dazu berechtigt, weil sich nach der Befreiung von den Auflagen der Naturpark-Verordnung neue Tatsachen ergeben hätten. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz und die Regionale Planungsgemeinschaft Trier weisen diesen Anspruch mit Hinweis auf den damals schon rechtskräftigen Raumordnungsplan als "unzulässig" zurück. Es spreche jedoch vieles dafür, dass Gemeinden, die die Ziele der Raumordnung zu beachten haben, auch das Recht haben, einen Antrag auf Zielabweichung zu stellen, beschrieb Richter Reinhard Dierkes den Standpunkt der Fünften Kammer. Eine Entscheidung wird das Gericht aber erst in den nächsten Tagen fällen. "Die SGD wird wohl dazu verpflichtet, das Verfahren wieder aufzugreifen und in der Sache zu entscheiden", interpretiert Köhl den Ausgang der Verhandlung. Ein Erfolg für Beuren also.Nur eines von vier Ausschluss-Kriterien

Wenn Bürgermeister Michael Hülpes (CDU) die Chancen auf Windkraft in Beuren auch nach dem Gerichtstermin als "sehr gering" einstuft, liegt das an Aussagen, die Vertreter von SGD und Planungsgemeinschaft am Mittwoch machten: Sie vertraten unisono die Auffassung, dass eine neuerliche Prüfung keine Änderung des Raumordnungsplans ergeben werde. Ein Zielabweichungs-Verfahren sei ein Anpassungsinstrument, um planwidrige Entwicklungen abzufangen. Eine solche Entwicklung könne er jedoch im vorliegenden Fall nicht erkennen, betonte Peter Keiner von der SGD. Roland Wernig von der Planungsgemeinschaft wies zudem darauf hin, dass die Lage in der Kernzone des Naturparks nur eines von vier Ausschluss-Kriterien für Windkraft in Beuren war. "Es bleiben also noch drei bestehen", sagte Wernig. Er verwies darauf, dass die Planungsgemeinschaft auch das Landschaftsbild, die Erholungsfunktion und die forstwirtschaftliche Bedeutung des Geländes als "schützenswert" betrachtet. Ortsbürgermeister Köhl kann dies nicht verstehen und bemängelt, "dass sich die Leute nicht vor Ort umgesehen haben. Dann hätten sie feststellen können, dass die Fläche wegen Windwurfs und der Autobahn nicht schützenswert ist." Sollte es irgendwann vor Gericht jedoch tatsächlich um die Frage gehen, ob sich weiße Riesen in Beuren drehen dürfen, dann hat die Kommune wohl schlechte Karten. Richter Dierkes machte deutlich, dass das Gericht in diesem Fall den bestehenden Raumordnungsplan verteidigen würde. "Die Kammer hat in vielen Entscheidungen der Lage im Naturpark hohe Bedeutung zugemessen und die Einrichtung von Windrädern in Tabu-Räumen verhindert. Man muss also schon damit rechnen, dass die Kammer bei dieser Haltung bleibt und dies als elementares Planungsziel bewertet", sagte der Richter.

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