Nur zum Einkaufen

GREVENMACHER. (red) Die Bewohner der Region Trier, die ins Großherzogtum Luxemburg fahren und dazu von Grevenmacher aus eine Fahrgemeinschaft bilden, bittet die Polizei aus Grevenmacher, ihre Fahrzeuge nicht auf den Parkplätzen abzustellen, auf denen die Parkdauer begrenzt ist.

Dies ist beispielsweise am Marktplatz in Grevenmacher der Fall. Die Parkdauer ist dort auf eineinhalb Stunden begrenzt. Denn die Parkplätze sollen in erster Linie den Verkehrsteilnehmern vorbehalten bleiben, die in der luxemburgischen Grenzstadt einkaufen möchten. Das Dauerparken ist dort deshalb verboten. Die luxemburgische Polizei weist darauf hin, dass ihre Beamten in nächster Zukunft das Überschreiten der Parkdauer mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung ahnden werden: 24 Euro sind dann fällig. Genügend Dauer-Parkplätze befinden sich in Grevenmacher entlang der Mosel. Weitere Fragen beantwortet die Polizei aus Grevenmacher unter der Telefonnummer 00352/24471260.

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