Nach dem Berechnungsstand von Mai 2006 betragen die Gesamtkosten 210 000 Euro. Davon gehen 47 000 Euro an Kostenerstattung der Trierer Stadtwerke ab. Hinzu kommen 10 000 Euro für mögliche außerplanmäßige Aufwändungen, wodurch sich unter dem Strich beitragsfähige Gesamtkosten von 173 000 Euro ergeben. Zieht man den bereits 2003 vom Rat beschlossenen Gemeindeanteil von 50 Prozent ab, verbleiben für die Anlieger 86 500 Euro Aufwand.
Bei einer beitragspflichtigen Anliegerfläche von 20 040 Quadratmetern ergibt sich aufgerundet ein Beitragssatz von 4,50 Euro pro Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche. Laut Beschluss soll dieser Beitrag erst nach erfolgter Ausschreibung wirksam werden.
Der nächste Beratungspunkt betraf den Vorschlag der FWG, die stadteigenen Flächen im Gewerbegebiet Issel zu vermarkten. Die FWG begründete ihren Vorschlag mit der hohen Zinsbelastung durch Vorleistungen von 480 000 Euro, die Schweich für das Gewerbegebiet aufbringen muss. Johannes Lehnert (FWG): "Die Stadt hat in Issel Grundstücke im Wert von mehr als 1,5 Millionen Euro liegen, die kurzfristig vermarktet werden müssen." Leider besitze dieses Vorhaben bisher nicht den Stellenwert, der ihm zustehe.
Erforderlich sei nun eine regelrechte "Verkaufsoffensive", an der die Verbandsgemeinde (VG), IHK, HWK, Makler und Vermarktungsorganisationen der Banken beteiligten werden sollten.
Vermarktungskonzept wird erstellt
Der FWG-Vorschlag fand eine breite, fraktionsübergreifende Zustimmung. Nun soll in Zusammenarbeit mit der VG-Verwaltung ein Vermarktungskonzept erstellt werden.
Erneut auf der Tagesordnung stand der vorgesehene Bebauungsplan "Oberstiftstraße". Bisher noch nicht entschieden war, ob sich die Planung nur auf die rechten, zum Föhrenbach gelegenen Grundstücke beschränken soll. Planer Hans-Peter Stolz wiederholte seine Auffassung, wonach sich ein Bebauungsplan auch über die Grundstücke an der linken Straßenseite erstrecken sollte, denn "mit Einzelfallentscheidungen bei Bauanträgen wird man dort keine Ruhe hineinkriegen".
Nach ausgiebiger Debatte entschied sich der Rat für die Überplanung des gesamten Bereichs.
Der künftige Bebauungsplan wird auf der linken Seite vom Lindenweg und rechts vom Föhrenbach begrenzt. Er reicht oben bis an die Einmündung Johannes-Haw-Straße und unten bis zur Einmündung Markus-Konder-Straße. Die Grünfläche am Ortsausgang bleibt. Entlang des Föhrenbachs wird in einem zehn Meter breiten Streifen keine Bebauung zugelassen.
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