Punkten beim Parken

Handwerksbetriebe sollen es künftig leichter haben, ihre Fahrzeuge bei Einsätzen zu parken. Für einen einheitlichen Handwerkerparkausweis setzt sich die Handwerkskammer Trier ein. Der Stadtrat Saarburg, dessen Zustimmung noch ausstand, hat sich in seiner jüngsten Sitzung für die Neuregelung ausgesprochen.

Saarburg. Handwerksbetriebe in der gesamten Region können "ein Lied davon singen": Wenn sie zu Arbeits-Einsätzen - vor allem in Innenstadtbereichen - unterwegs sind, haben sie zum Teil ihre liebe Not, das oder die Fahrzeuge zu parken, ohne - in der Regel mit reichlich Material bepackt - riesige Wege zurücklegen zu müssen. Allerdings besteht bereits jetzt die Möglichkeit, sich in der jeweiligen Stadt, in der der Arbeitseinsatz bevorsteht, von der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung beziehungsweise dem Ordnungsamt eine Einzelbescheinigung zum Parken zu besorgen. Vorschlag positiv beschieden

Die erlaubt es den Betrieben, ihr Fahrzeug auf bestimmte Zeit etwa im eingeschränkten Halteverbot abzustellen. "Diese Einzelgenehmigungen sind jedes Mal mit einer Menge Lauferei und Aufwand verbunden, der sowohl für die Betriebe als auch für die Verwaltung unnötige Arbeit bedeutet. Wenn eine Saarburger Firma beispielsweise in Trier arbeitet, muss sie sich vorher dort um die Einzelgenehmigung kümmern und umgekehrt", erläuterte Dirk Kleis, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Mosel-Eifel-Hunsrück-Region, dem Stadtrat Saarburg in seiner jüngsten Sitzung. "Um das ganze Prozedere für alle Beteiligten zu vereinfachen, ist die Kreishandwerkerschaft Trier-Saarburg an die Kreisverwaltung mit dem Vorschlag herangetreten, einen einheitlichen Handwerkerparkausweis für die gesamte Region Trier ins Leben zu rufen." In Aachen sei ein solcher Ausweis bereits im vergangenen Jahr erfolgreich eingeführt worden. Bei einer Konferenz der Bürgermeister der Verbandsgemeinden sei das Thema erörtert und positiv beschieden worden. "Die Landkreise haben ihre Zustimmung davon abhängig gemacht, dass es eine einheitliche Lösung gibt", sagte der gemeinsam mit Dirk Kleis nach Saarburg gereiste Günter Gansen vom Amt für Wirtschaftsförderung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. "Einzig von Saarburg fehlt uns noch eine Stellungnahme", erläuterte er. Die bekamen die beiden Herren ohne größere Diskussion: Einstimmig signalisierte der Stadtrat für den Vorstoß der Kreishandwerkerschaft grünes Licht. "Wenn einige formale Schritte in den nächsten Wochen erledigt sind, könnte der Handwerkerparkausweis bis Ende September/Anfang Oktober vorbereitet sein", schätzt Gansen. Für ein Jahr soll die Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden. Einheitlich 120 Euro zahlen die Handwerksbetriebe, die den Ausweis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Gültig ist der Schein dann in allen fünf Landkreisen. Klare Regelung

Jeweils für die Zeit ihres Einsatzes dürfen die Handwerksbetriebe dann wie folgt parken: im eingeschränkten Halteverbotan Parkuhren und in Bereichen von Parkscheinautomaten über die zulässige Höchstparkzeit hinausin Parkscheibenzonen über die Höchstparkzeit hinausmit Fahrzeugen bis 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf Gehwegen (wenn mindestens 1,50 Meter Breite bleibt) in verkehrsberuhigten Bereichen auf Anwohnerparkplätzenauf gekennzeichneten Sonderwegen und sonstigen allgemein nicht für den KFZ-Verkehr bestimmten Wegen."Wir versprechen uns von dem Ausweis einen echten Mehrwert für die Handwerksbetriebe. Das spart Zeit und Arbeit", sind Dirk Kleis und Günter Gansen überzeugt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort