"Putt, putt, putt" – aber nicht in Remich

TEMMELS/LANGSUR. Jeannot Belling, Bürgermeister der luxemburgischen Gemeinde Remich, hat ein Verbot zur Fütterung von Wasservögeln erlassen. Dem Gemeindeoberhaupt haben die Anweisungen der Luxemburger Behörden zum Schutz vor der Vogelgrippe nicht ausgereicht. Auf der deutschen Seite von Mosel und Sauer sehen Bürgermeister wie Kreisverwaltung keine Veranlassung dazu.

Jeannot Belling reicht es. Der Bürgermeister des luxemburgischen Orts Remich, nah der deutschen Grenze, hat am Mittwochnachmittag auf die sich ausbreitende Vogelgrippe reagiert und das Füttern von Wasservögeln auf der Mosel untersagt. Nach einem Bericht in der Tageszeitung "d'Wort" hat Belling entlang der Mosel zwölf Verbotsschilder aufgestellt. Im Grenzort Wasserbillig wird das Problem zurzeit ebenfalls beobachtet. Die Bürgermeister einiger deutscher Grenzgemeinden sehen zurzeit jedoch keine Veranlassung, das Füttern der Wasservögel zu verbieten. Zumindest im Moment noch nicht. Herbert Rausch, Ortsbürgermeister der Gemeinde Wasserliesch: "Ich weiß nicht, ob das sinnvoll ist. Die Leute sind ohnehin derzeit sehr verunsichert wegen des Themas." So wurde er in der vergangenen Woche bereits angesprochen, ob freilaufende Katzen tatsächlich erschossen werden. Rausch will das Thema zwar in der Fraktion ansprechen, glaube aber nicht, dass die Gemeinde in dieser Hinsicht etwas unternehmen wird. "Unsere Gemeindearbeiter und die Bevölkerung sind momentan ohnehin sehr wachsam, was tote Vögel betrifft", sagt Rausch. "Noch keine direkte Gefahr"

Auch Wolfgang Mimmler, Ortsbürgermeister von Temmels, hat nicht vor, ein solches Verbot in seiner Gemeinde zu verhängen. "Ich denke, so etwas ist nur sinnvoll, wenn alle Gemeinden es machen. Egal, ob dies- oder jenseits der Grenze", sagt er. Er sei allerdings generell dagegen, dass die Tiere gefüttert werden. "Dadurch werden sie träge und faul, es entspricht nicht der Natur." Karl-Heinrich Orth, Bürgermeister von Langsur, greift ebenfalls nicht ein. Orth: "Eine solche Maßnahme kann man ergreifen. Wir werden allerdings nichts unternehmen, da über die Sauer die luxemburgische und die deutsche Seite zusammen entscheiden müssen. Und auf unserer Seite wäre die ADD zuständig." Auch bei der Kreisverwaltung sieht man jetzt noch keinen Grund, ein Fütterverbot zu verhängen. Pressesprecher Thomas Müller: "Wir sehen noch keine direkte Gefahr. Ein solches Verbot ist in der aktuellen Eilverordnung auch nicht vorgesehen." Allerdings sollten die Menschen darauf achten, beim Füttern der Vögel diese nicht zu berühren oder mit dem Kot der Tiere in Berührung zu kommen. "Da die Vogelgrippe durch Speichel, Kot oder Augenflüssigkeit übertragen wird, ist es kein Problem, wenn man den Tieren das Brot zuwirft. Man sollte sie nur nicht berühren", sagt Müller. Wenn man ein totes Tier findet, sollte man jedoch sofort eine Behörde informieren: "Egal ob Polizei, Feuerwehr oder uns. Der Finder sollte das tote Tier aber auf keinen Fall selbst anfassen", sagt Müller. Bisher sei jedoch kein Verdacht auf Vogelgrippe aufgekommen. Wer einen toten Vogel findet, kann sich direkt an die Hotline der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Telefon 0651/715555, montags bis donnerstags von 8.30 bis 16 Uhr, freitags von 8.30 bis 17 Uhr, wenden.

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