Rechtliche Schlappe für Igel

IGEL Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat eine Klage der Ortsgemeinde Igel gegen den Neubau der B 51 zwischen der B 419 und der A 64 – den so genannten Moselaufstieg – abgewiesen.

Nach der Planung soll die B 51 künftig bei Konz mit zwei und zum Teil drei Fahrstreifen in jeder Richtung die Mosel überqueren. Im weiteren Verlauf würde sie nordwärts über die Gemarkung Zewen sowie teilweise über das Gebiet der Gemeinde Igel verlaufen und dann bei Trierweiler-Fusenich die A 64 erreichen. Die neue Trassenführung, so das Ziel der Planer, soll die westliche Umgehung des Trierer Stadtgebietes ermöglichen und so zur Stärkung des überregionalen Verkehrsnetzes beitragen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18. Juni 2004 hatte die Gemeinde Igel - ohnehin schon geplagt vom Tanktourismus auf der B 49 - Klage eingereicht. Befürchtet wird eine weitere Verkehrszunahme auf der B-49-Ortsdurchfahrt, über die heute schon täglich rund 20 000 Fahrzeuge rollen. Es sei davon auszugehen, so die Ortsgemeinde, dass Tanktouristen aus dem Raum Konz in Zukunft die deutlich kürzere Strecke über die Anschlussstelle Igel/Zewen zur B 49 nutzen würden, um nach Mertert-Wasserbillig in Luxemburg zu fahren. Richter: Planungshoheit Igels nicht verletzt

Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab. In der Begründung heißt es, die Gemeinde Igel könne die Aufhebung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses nicht verlangen. Sie habe keinen Anspruch auf eine umfassende gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Daher könne sie weder das Fehlen der Planrechtfertigung, noch eine Verletzung von Naturschutz-Vorschriften rügen. Die Planungshoheit der Ortsgemeinde werde durch das Straßenbauvorhaben nicht verletzt. Die geplante Trasse berühre nur geringe Flächen in einem Randbereich des Gemeindegebietes. Für diesen Bereich gebe es nicht einmal konkrete kommunale Planungen. Auch sei die Frage des Tanktourismus bei der Planfeststellung gesehen und fehlerfrei abgewogen worden. Eine Revision gegen das Urteil ließen die Koblenzer Richter nicht zu. Dennoch bleibt der Gemeinde Igel eine rechtliche Möglichkeit: Sie könnte nun den Beschluss des OVG, keine Revision zuzulassen, anfechten. Dazu der Igeler Ortsbürgermeister Franz-Josef Scharfbillig gestern auf Anfrage: "Die Beschwerdefrist läuft am 6. Mai aus. Noch steht nicht fest, wie sich die Gemeinde verhalten soll." In der kommenden Woche werde mit den Ratsfraktionen zunächst über die weitere Vorgehensweise beraten. Die letzte Entscheidung für oder wider eine Beschwerde falle dann im Ortsgemeinderat. Übrigens: Unmittelbar betroffen ist Igel durch die OVG-Entscheidung nicht. Bekanntlich wurde das Projekt in Berlin aus dem vordringlichen Bedarf her-ausgenommen. Der mögliche Bau des "Moselaufstiegs" ist damit für eine unbestimmte Zeit verschoben.

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