Reise durch die Obermenniger Unterwelt

KONZ-OBERMENNIG. (red) Die Verbandsgemeinden sind verpflichtet, ihr Kanalnetz regelmäßig zu kontrollieren und Schäden zu beseitigen. Wie in der Vergangenheit in einigen Ortslagen geschehen, erfolgt zurzeit die Kontrolle im Kanalnetz von Konz-Obermennig.

Im ersten Schritt wurde ein digitaler Bestandsplan erstellt. Im nächsten Schritt werden ab Montag, 19. Juni, die verlegten Hauptkanäle und Hausanschlüsse sowie Straßenabläufe einer Videoinspektion unterzogen. Vorher müssen die Leitungen gereinigt werden. Abhängig von der Dimension der Leitungen wird am Spülkopf ein Druck von bis zu 150 bar entwickelt. Durch den Spülvorgang wird beim Vorfahren des Spülschlauches ein Überdruck und beim Zurückziehen ein Unterdruck erzeugt, die sich auch auf die Hausanschlüsse ausbreiten. Jedes Haus muss nach den DIN - Vorschriften die Entwässerungsleitungen über das Dach entlüften. Anwesen, die den Anforderungen der DIN nicht entsprechen, können durch den Spülvorgang beeinträchtigt werden. Es kann dazu führen, dass beim Überdruck die Toilette als Druckausgleich "überläuft". Beim Unterdruck könnten Sifons leer gesaugt werden, was später zu einer Geruchsbelästigung führen würde. Die VG-Werke weisen darauf hin, dass sie für eventuell in Einzelfällen auftretende Schäden nicht haftbar gemacht werden können. Die Arbeiten werden von dem Jahresvertragsunternehmer, der Firma Walter Probst, Tawern, Telefon 06501/92780 vorgenommen. Vorgesehen sind die Spülungen am Montag, 19. Juni, und Mittwoch, 21. Juni, die Videobefahrung wird die ganze Woche in Anspruch nehmen. Sollten verfestigte Ablagerungen festgestellt werden, so wird zusätzlich noch ein Roboterfahrzeug mit Werkzeugen eingesetzt. Die Leitung obliegt dem Mitarbeiter der Verbandsgemeindwerke Konz, Fisch, Telefon 06501/83168 oder 0171/8966958; E-Mail: fisch.fb5@konz.de. In einem weiteren Schritt werden die Auswertungen der Videobefahrung mit der Schadensklassifikation und der Aufstellung eines eventuell notwendigen Sanierungskonzeptes erarbeitet. Sollte eine Sanierung erforderlich werden, so wird diese im letzten Schritt umgesetzt. Neben Schäden an den Hauptleitungen können auch Schäden an den Anschlussleitungen vorliegen. Hier ist zu bemerken, dass Unterhaltungslast im Privatbereich dem jeweiligen Grundstückseigentümer obliegt. Sollten Anlieger Fragen haben, können sie sich an den genannten Mitarbeiter der VG-Werke wenden oder an Abwassermeister Kaiser unter 0160/3527711

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort