Richterin: Spektakel droht

TRIER/OCKFEN. In die Beweisaufnahme geht ein Rechtsstreit zwischen dem Ockfener Ortsbürgermeister Hubert Krewer und dem Fraktionsvorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Wählergruppe Benzmüller, Gerd Benzmüller.

Der Ortsbürgermeister hatte auf Unterlassung der Behauptung von Benzmüller, Krewer habe den Rat belogen und Beschlüsse nicht ausgeführt, geklagt sowie gefordert, Benzmüller müsse seine Behauptung schriftlich im Trierischen Volksfreund widerrufen. Benzmüller, der zu seiner Aussage nach wie vor steht, hatte Abweisung der Klage beantragt.Vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Trier standen sich die beiden Streithähne nun gegenüber. Richterin Maria-Theresia Baur stellt zunächst einmal klar, dass sie das Landgericht in diesem Rechtsstreit für zuständig hält, nicht etwa das Verwaltungsgericht. Denn es handele sich um eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit.Da Benzmüller seine Aussagen in der Gemeinderatsitzung am 8. Januar 2003 nicht bestreitet, müsse in die Beweisaufnahme über den Wahrheitsgehalt der Aussagen getreten werden. Die Beweislast liege hier beim Kläger, also bei Ortsbürgermeister Krewer.Als eine Art Güte-Termin verstehe sie die heutige Verhandlung. Mehrfach versuchte die Richterin, eine Einigung zwischen den Beteiligten zu erzielen. Denn eine Beweisaufnahme hätte umfangreiche Zeugenbefragungen - beispielsweise von Ratsmitgliedern oder von weiteren Zuhörern der Sitzung - zur Folge, was nicht ohne öffentliche Wirkung bleiben werde. Ob dies dem Miteinander in der Gemeinde dienlich sei, wage sie zu bezweifeln. Es könne durchaus ein "Spektakel" entstehen mit einem Prozess, der sich bis vor das Oberlandesgericht ziehen könnte. Ihre geduldigen Appelle fruchteten nicht. Benzmüller beansprucht für sich das Recht, als gewähltes Ratsmitglied seine Meinung sagen dürfen. Auch Krewer sieht keine Möglichkeit der Einigung, denn die Aussagen, die seiner Meinung nach nicht zutreffend seien, wären zu oft in der Öffentlichkeit gewesen.

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