region/saarburg
aus unserem Archiv vom 07. Oktober 2012
Autor: Rolf Seydewitz Kommentare: Kommentare zeigen Ort: Trier/Koblenz Drucken  E-Mail

Saarburger Rettungsfunk-Affäre beschäftigt erneut ein Gericht

Kommt es doch noch zu einer Neuauflage des Prozesses um gestörte Rettungsfunk-Frequenzen im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet? Darüber entscheidet am Montag das Koblenzer Oberlandesgericht.

Podcast
Fotostrecke
Die Trierer Staatsanwaltschaft ist sich sicher, zumindest einen Verursacher der monatelangen Funkstörungen zu kennen: den ehemaligen Leiter der Saarburger Rotkreuzwache. Der Rettungsassistent soll aus Rache gegenüber der luxemburgischen Air Rescue (Luftrettung), die ihn einst gefeuert hatte, monatelang den Funkverkehr zwischen Hubschrauber und Einsatzkräften am Boden gestört haben. Zwei Mal musste sich der Ex-Rotkreuzler deshalb schon vor Gericht verantworten.

Im Juni 2008 verurteilte ihn das Trierer Amtsgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe – wegen mehrfacher (versuchter) Körperverletzung. Hintergrund: Durch die Störmanöver erreichte der Rettungshubschrauber mehrfach Minuten später den Einsatzort; die Patienten mussten länger auf eine ärztliche Betreuung warten.

Der von seinem Arbeitgeber nach Bekanntwerden der Vorwürfe gefeuerte DRKler bestreitet bis heute, für die Funkstörungen verantwortlich gewesen zu sein. Mit seiner Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts hatte der Familienvater Erfolg: Im Juni vergangenen Jahres sprach das Trierer Landgericht den Mann nach neun Monaten und 25 Verhandlungstagen frei. „Wir sind nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte die Taten begangen hat“, meinte seinerzeit der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, über die heute das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) entscheidet. Dabei überprüfen die Richter nur, ob in dem Trierer Prozess alles seine Richtigkeit hatte, also keine Rechtsfehler begangen wurden. Deshalb sei auch bereits für heute mit einem Urteil zu rechnen, sagte OLG-Sprecher Fabian Scherf auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds.

Hat das OLG keine Einwände, wird das Trierer Urteil rechtskräftig. Falls doch, muss die Rettungsfunkaffäre noch einmal neu verhandelt werden.

Die Verteidigerin des Angeklagten, die Trierer Rechtsanwältin Ruth Streit, kritisierte im Vorfeld der heutigen Verhandlung noch einmal die Staatsanwaltschaft, die sich bei ihren Ermittlungen „von Anfang an nur auf meinen Mandanten konzentriert“ habe. „Anderen Ermittlunsansätzen wurde gar nicht erst nachgegangen“, sagte Streit dem TV.



Das könnte Sie auch interessieren:



Kommentare via facebook





Donnerstag, 23.05.2013 | Archiv | ePaper Newsletter Registrieren Login | Auto Immo Stellen | Service

Anmeldung
Benutzer: Passwort:
Login merken

Sie haben noch keinen Login? Hier kostenlos registrieren.
Haben Sie Ihr Passwort vergessen?