Schuld ist nur der Sahnekuchen

SCHWEICH/TRIER. Das Gesundheitsamt erntet mit seinen strengen Auflagen nicht immer nur Verständnis unter Personen und Verbänden, die damit in Berührung kommen. Eine junge Winzerin von der Mosel geht auf die Barrikaden.

"Diese Belehrung nach dem Infektionenschutzgesetz beim Gesundheitsamt ist doch ein Witz und Geldmacherei", regt sich eine junge Winzerin auf. "Jetzt sollen wir uns auch noch eine spucksichere Kuchentheke und einen Kühlschrank anschaffen", ärgert sich die Vorsitzende eines Fördervereins. "Diese Belehrung bringt mich auf die Palme. Alles Dinge, die der gesunde Menschenverstand gebietet", schimpft die aufgebrachte Moselanerin, die namentlich nicht genannt werden möchte. 127,50 Euro musste sie hinblättern, damit das fünfköpfige Küchenpersonal an dem einmal im Jahr stattfindenden Hoffest in der Küche arbeiten durfte.Nach dem Toilettengang bitte Hände waschen

Informiert wurden die Helferinnen darüber, "dass nach dem Toilettengang die Hände gewaschen werden müssen, und welche Symptome auf welche Krankheiten hinweisen", spöttelt die Winzerin. In Film- und Folienform und einem mündlichen Vortrag belehrt ein Gesundheitsaufseher täglich Personen über den Umgang mit "gefährlichen" Lebensmitteln. "Belehren lassen müssen sich Menschen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei direkt oder indirekt über Bedarfsgegenstände mit den Lebensmitteln in Berührung kommen. Und alle Personen, die in Küchen zur Gemeinschaftspflege tätig sind", so schreibt das Gesetz es vor. "Diese Personen benötigen vor erstmaliger Ausübung ihrer Tätigkeiten eine Bescheinigung nach Paragraf 43 des Infektionenschutzgesetzes", sagt Dr. Harald Michels, Leiter des Gesundheitsamtes. Darunter fielen auch eindeutig die Winzerin und ihre Küchenperlen, auch wenn das Fest nur einmal stattfindet. "Eine kostenlose Broschüre würde den gleichen Zweck erfüllen", sagt die Winzerin, die an der Effizienz der Belehrung stark zweifelt. Gastronomen hätten sich zu Recht beschwert, dass beispielsweise Straußwirtschaften vor Jahren von den Auflagen "verschont" geblieben seien. Der Gesetzes- und Auflagen-Dschungel bietet auch belehrungsfreie Oasen, beispielsweise für den Kellner, der ausschließlich serviert. "Auf dem Weg von der Theke zum Gast können keine Bakterien wachsen", so Michels. Wer im Besitz eines "alten" Gesundheitszeugnisses ist, muss auch nicht noch einmal zur zweistündigen Schulung antreten. "Es zählt lebenslang", sagt Michels - "dann, wenn jährlich an den vorgeschriebenen Nachbelehrungen teilgenommen wird." Nachbelehrungen nach der Lebensmittelverordnung können, laut Gesundheitsaufseher Ralf Borkam, auch vom Arbeitgeber veranstaltet werden. "Von uns wurde verlangt, dass wir Kühlschränke für Sahnetorten anschaffen. Kuchen einfach so auf gedeckte Tische stellen, geht nicht mehr. Ein Spuckschutz muss vorhanden sein", sagt die Vorsitzende eines Vereins. "Diese Regelungen gibt es schon sehr lange, sie sind nur sehr schlecht beachtet worden", so Gesundheitsaufseher Borkam. Festhelfer - meist seien es die Vereinsvorsitzenden, die von den Bürgermeistern zu der Veranstaltung eingeladen werden - würden im Vorfeld in Schulungen über zu beachtende Hygienevorkehrungen belehrt.Auge des Gesetzes gegen Salmonellen

Umgehen könnten Vereine die Anschaffungen laut Gesundheitsamtsleiter Michels, wenn sie nur komplett durch gebackene Kuchen verkaufen und die Süßspeise im hinteren Teil des Verkaufsstandes platzierten. Wer allerdings einen Sahnekuchen spendet, muss laut Borkum einiges beachten: Bevor der Kuchen das Haus verlässt, muss die Temperatur kontrolliert werden. Nur im Kühltransporter - gegebenenfalls in der Kühltasche, aber nur wenn hundertprozentig sichergestellt ist, dass sie die Temperatur hält -, darf transportiert werden. Das Auge des Infektionenschutzgesetzes, das an die Eigenverantwortung appelliert, richtet sich auf die Gesundheit der Bürger. "Die 63 000 gemeldeten Salmonellenerkrankungen im vergangenen Jahr verursachten einen volkswirtschaftliche Schaden, gemessen am Lohnausfall und den Behandlungskosten durch den Arzt, von acht Millionen Euro", so Michels. Die Einnahmen der Kreisverwaltung durch diese Belehrung sind beachtlich, und Schwachstellen im "Hygienesystem" sind vorhanden: "Dann, wenn ausländische Bürger ohne Deutschkenntnisse zur Belehrung ins Gesundheitsamt kommen", so Michels. Die "gefährlichen" Lebensmittel sind Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus, Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis, Fische, Krebse oder Weichtiere, Eiprodukte, Säuglings- und Kleinkindnahrung, Speiseeis und Speiseeiserzeugnisse, Backwaren mit nicht durchbackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonaisen, andere emulgierte Soßen und Nahrungshefen.

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