Selbstbestimmt vorsorgen: So geht’s richtig

Saarburg · Experten informieren in der Kulturgießerei.

Saarburg (red) Alter, Gebrechlichkeit, aber auch ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können dazu führen, dass ein Mensch bei der Besorgung seiner Angelegenheiten plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen ist. Für diese Fälle ist eine rechtzeitige Regelung durch eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung ratsam.
Wie kann ich für den Fall vorsorgen, dass ich infolge schwerer Erkrankung, eines Unfalls oder aus Altersgründen meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Wie kann ich sicherstellen, dass anstehende Entscheidungen in meinem Sinne getroffen werden und meine Wünsche weitgehend Beachtung finden? Die verbreitete Annahme, dass in diesen Fällen nahe Angehörige oder vertraute Personen für Sie rechtliche Entscheidungen treffen können, trifft nicht zu. Daher ist eine rechtzeitige Regelung durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung ratsam.
Notarin Eva Fries und Richter Herbert Schmitz, Direktor des Amtsgerichts Saarburg, informieren am Mittwoch, 22. März, um 19 Uhr in der Kulturgießerei, Im Staden 130 in Saarburg, über diese Themen. Der Betreuungsverein des Sozialdiensts katholischer Frauen und Männer Saarburg und der Betreuungsverein der Lebenshilfe Trier-Saarburg freuen sich, die beiden Experten gewinnen zu können.
Alle Menschen, die für den Ernstfall vorsorgen und sich informieren möchten, sind herzlich eingeladen. Die Veranstaltung ist kostenlos. Informationen bei SKFM Saarburg, Brückenstraße 8, Telefon 06581/91560 oder <%LINK auto="true" href="http://www.skfm-saarburg.de" text="www.skfm-saarburg.de" class="more"%>

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