Sicherheit der Bürger nicht gefährdet

SAARBURG. (red/jac) Auch die Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Saarburg könnten sich sicher fühlen, reagierte das Innenministerium auf den TV -Bericht "Polizeichef schlägt Alarm".

Dies gelte auch nach der unter Sparzwängen erfolgten landesweiten Reduzierung der Einstellungen auf 226 Beamte in diesem Jahr. Abgesehen davon, dass sich diese Einstellungsquote frühestens im Jahr 2007 auf den Polizeieinzeldienst auswirke, sei rein rechnerisch durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit ein Ausgleich geschaffen worden. In dem Artikel hatte der Saarburger Polizeichef, Hauptkommissar Günter Schander, unter anderem kritisiert, dass seiner Dienststelle zu wenig Polizei zur Verfügung stünde. Das Innenministerium beurteilt die Lage anders: Was den Altersdurchschnitt der Polizeibeamten angehe, verweist Mainz auf die bisherige - in völliger Übereinstimmung mit den Personalräten angewandte - Praxis bei den Versetzungen zum Polizeipräsidium Trier und den Umsetzungen innerhalb des Polizeipräsidiums. Im Vordergrund hätten stets die persönlichen Belange der aus dem Raum Trier stammenden Beamten mit dem Wunsch nach einer heimatnahen Verwendung gestanden - der Ältere habe Vorrang gegenüber dem Jüngeren bei Versetzungen zurück in die Heimatregion. So sei letztlich die jedem Beamten bekannte Situation entstanden, die jetzt beklagt werde. Künftig werde dieses Verfahren mit dem Ziel, den Altersdurchschnitt zu senken, geändert, schreibt das Innenministerium. Auch werde sich die Situation durch die beim Polizeipräsidium Trier erfolgten Neueinstellungen spürbar entspannen. Im Übrigen müsse der Kritik von Schander entgegen gehalten werden, dass nach belastungsorientierten Gesichtspunkten die Polizeiinspektion Saarburg lediglich zwei Fehlstellen zu verzeichnen habe. Auch aus der Anzahl der Mehrarbeitsstunden mit umgerechnet 17,5 Stunden pro Beamten, die weit unter dem Landesdurchschnitt liege, lasse sich eine unzumutbare Dauerbelastung nicht ableiten. An die Adresse des Hauptkommissars gerichtet, ist das Ministerium der Auffassung, es bestehe keine Veranlassung, die Bevölkerung zu beunruhigen und Ängste zu schüren.

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