Silvester-Raketen mitten im Sommer

Das Abschießen von Feuerwerksraketen ist "Normalbürgern" gewöhnlich nur an Silvester gestattet. Allerdings gingen bei der Verbandsgemeinde Saarburg in der Vergangenheit mehrfach Beschwerden über illegale Knallereien ein. Letztere können außer dem Unmut der Nachbarn auch saftige Bußgelder nach sich ziehen.

 Nur ausgebildete Feuerwerker dürfen das ganze Jahr über ohne besondere Genehmigung Silvesterraketen abschießen wie hier beim Feuerwerk anlässlich des 40. Geburtstags des 16. Jägerbataillons der französischen Armee in Saarburg. TV-Foto: Archiv/Hermann Pütz

Nur ausgebildete Feuerwerker dürfen das ganze Jahr über ohne besondere Genehmigung Silvesterraketen abschießen wie hier beim Feuerwerk anlässlich des 40. Geburtstags des 16. Jägerbataillons der französischen Armee in Saarburg. TV-Foto: Archiv/Hermann Pütz

Saarburg. Zu einer zünftigen Silvesterparty gehört für viele auch ein Feuerwerk. In der übrigen Zeit des Jahres ist Normalbürgern das Abbrennen von Produkten der pyrotechnischen Industrie schlicht untersagt. Allerdings häuften sich bei der Verbandsgemeinde Saarburg in den vergangenen Monaten die Beschwerden über illegale Feuerwerke. "Bürger, die sich in ihrer Nachtruhe gestört fühlten, haben sich gemeldet", berichtet Michael Meyer, stellvertretender Leiter des Ordnungsamts. Anlass für die "Schießereien" seien in vielen Fällen Geburtstagsfeiern gewesen. Problematisch sei nicht nur der von den Feuerwerken ausgehende Lärm. Vor allem im Sommer bestehe bei anhaltender Trockenheit erhöhte Brandgefahr, wie Meyer betont. Zum Glück habe es bislang noch keine Schäden gegeben. "Die Bevölkerung akzeptiert die Knallerei ganz einfach nicht", sagt der Mann vom Ordnungsamt. Auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord weiß von illegalen Feuerwerken, wenngleich Pressesprecherin Sandra Hansen-Spurzem nicht von einem Problem sprechen will. Es sei aber Praxis, dass die Polizei an den Tagen vor Silvester schon mal Einsätze fahre, die im Zusammenhang mit Knallereien stünden.Feuerwerk für jedermann nur an Silvester

Meistens seien es Kinder und Jugendliche, die "pyrotechnische Gegenstände der Klasse II" (Silvesterfeuerwerk) im Freien oder in Hauseingängen abbrennen. Klar ist: "Kleinfeuerwerk darf nur an bestimmten Tagen vor Silvester im Handel an den Endverbraucher abgegeben und nur an Silvester abgebrannt werden", erklärt Hansen-Spurzem. Und: "Zu allen übrigen Zeiten bedarf es einer Ausnahmegenehmigung durch die örtlich zuständige Regionalstelle Gewerbeaufsicht." Letztere ist bei der SGD Nord in Trier angesiedelt. Nur ausgebildete Feuerwerker dürfen, sofern sie der Gewerbeaufsicht das Himmelsspektakel gemeldet haben, ohne besondere Genehmigung Raketen zünden. Außer dass 50 Euro fällig werden, sind für eine Ausnahmegenehmigung etliche Vorgaben zu erfüllen. Dazu zählen Schutzabstände zu Tierhaltungen und brandgefährdeten Objekten ebenso wie Brandschutz-Vorkehrungen, die getroffen werden müssen - auch an Silvester. Bestehen dennoch Bedenken, gibt es keine Genehmigung.

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