Sinnvoll nur im Verbund

SAARBURG. (jac) Einstimmig protestiert der Verbandsgemeinderat gegen die Einstufung der Ortsumgehung Ayl und des Moselaufstiegs in den weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes.

In einer Resolution heißt es unter anderem: Der Verbandsgemeinderat Saarburg hat mit Unverständnis festgestellt, dass im so genannten Referentenentwurf für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans die Ortsumgehung Ayl zukünftig nicht und die Westumfahrung Trier (Moselaufstieg) nicht mehr im vordringlichen Bedarf geführt werden sollen. Dies bedeutet praktisch das Aus für beide Projekte auf Jahrzehnte hinaus, zumal bei der Westumfahrung Trier noch der Zusatz "hohes ökologisches Risiko" aufgeführt werden soll. Der Verbandsgemeinderat begrüßt den geplanten Bau der Ortsumgehung für Könen. Die Verkehrsbelastung in Könen ist ähnlich der in Ayl, da auf dem Weg von Saarburg ins Moseltal bis zum Anschluss der B 51 an die B 419 keine nennenswerten Zusatzbelastungen für diesen Verkehrsweg hinzukommen. Der Rat fordert deshalb, Ayl so zu behandeln wie Könen.Von existenzieller Bedeutung

Die geplante Rückstufung der Westumfahrung Trier aus dem "vordringlichen Bedarf" in den "weiteren Bedarf" im Bundesverkehrswegeplan wird für die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Saarburg-Konzer Raumes erhebliche Nachteile bringen. Ein verkehrsgünstiger, hindernisfreier Anschluss des unteren Saartals an das Fernstraßennetz in Richtung Norden ist bei steigendem Verkehrsaufkommen in den nächsten Jahren von existentieller Bedeutung. Es kann nicht gewollt sein, dass sich täglich tausende Fahrzeuge durch Trier quälen, um zu den Fernstraßen in die nördlichen Regionen Europas zu gelangen. Dies wird sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Raumes auswirken. Der Verbandsgemeinderat fordert alle für die Region politisch Verantwortlichen auf, bei den Beratungen für den Verkehrswegeplan durchzusetzen, dass nur die Ausführung aller drei Maßnahmen (Moselaufstieg, Umgehungen Ayl und Könen) sinnvoll ist und alle drei Straßen im vordringlichen Bedarf enthalten sein müssten.

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