Sparen für die Abrissbirne

TRIERWEILER-SIRZENICH. Seit über zehn Jahren kämpft ein Sirzenicher Bürger für den Bestand seines Hauses und gegen vermeintliches Unrecht. Die zuständige Behörde, die Nachbarin und die Gerichte sehen das anders.

Eigentlich sollte alles ganz einfach werden. Im März 1992 genehmigte die Kreisverwaltung Trier-Saarburg Alois Bartelmes den Ausbau seines Stall- und Schuppengebäudes in Sirzenich. Unter Beibehaltung des ursprünglichen Grundrisses und des alten Mauerwerks durfte das Gebäude zu Wohnzwecken umgebaut werden. Im Rahmen des so genannten Bestandsschutzes bestanden keine Bedenken gegen den Ausbau, obwohl die Außenmauer nur etwa eineinhalb Meter von der Grundstücksgrenze entfernt war. Schlecht beraten war Bartelmes jedoch bei der Ausführung der Arbeiten. Statt die Außenmauer nur zu sanieren, wie es genehmigt worden war, wurde die Grenzwand des Gebäudes fast vollständig beseitigt und neu errichtet. Den zuständigen Baukontrolleuren blieb das nicht verborgen, was wiederum Konsequenzen hatte. Durch die Beseitigung der Mauer war der Bestandsschutz nicht mehr gegeben. Dadurch, so heißt es in einer Stellungnahme der Kreisverwaltung, ist die Zulässigkeit des Bauvorhabens im Grenzminderabstand zur Nachbarparzelle der Nachbarin Erika Etteldorf ohne deren Einverständnis nicht mehr gegeben. Das bedeutete im Klartext einen sofortigen Baustopp. Einigung ist nicht in Sicht

Dagegen legte Bartelmes Widerspruch ein. Dieser blieb, ebenso wie das anschließende verwaltungsrechtliche Streitverfahren, für den Bauherren erfolglos. Eine Einigung zwischen Alois Bartelmes und seiner Nachbarin Erika Etteldorf hätte die Sache bereinigen können, wie Cornelia Grewing, Leiterin des zuständigen Geschäftsbereichs der Kreisverwaltung, bestätigt. "Würden sich die Parteien untereinander einigen können, wäre uns das am liebsten. So wie es jetzt aussieht, können wir aber gar nicht anders entscheiden." Damit aber sieht es schlecht aus. Seit Jahren sind die Familien untereinander zerstritten. Bartelmes verhinderte lange vor diesem Rechtsstreit mit einem Nachbarschaftswiderspruch ein geplantes Bauvorhaben der Familie Etteldorf. Diese wiederum legten ein Vergleichsangebot vor, welches für Bartelmes nicht akzeptabel schien. "Die wollen sich an der Sache bereichern", wirft er der Kontrahentin vor. Wenige Monate nach dem verfügten Stopp baute Bartelmes dennoch weiter. "Der Winter stand vor der Tür, der Unternehmer stand mir auf den Füßen", argumentierte der Bauherr. Im Juli 1993 erging die Verfügung der Kreisverwaltung, die im Minderabstand zur Nachbarin stehenden Teile der Außenmauer abzureißen. Auch dagegen klagte Bartelmes, verlor aber letztendlich auch vor dem Oberverwaltungsgericht. Der Verpflichtung zum Abriss der Außenmauer ist der Bauherr trotz Zwangsgeldfestsetzung bis heute nicht nachgekommen. Aufgrund dessen wurde ihm im Jahr 2000 die "Ersatzvornahme" angedroht. Das bedeutet einen durch die Kreisverwaltung vorgenommenen Abriss. Auch dagegen klagte Bartelmes, um sich drei Jahre später damit wiederum eine Abfuhr vor dem Verwaltungsgericht Trier einzufangen. Die Kreisverwaltung holte nun Angebote verschiedener Bauunternehmer ein. Derzeit werden durch die Kreiskasse die monatlichen Mieteinnahmen aus dem Wohngebäude gepfändet. Sobald der Betrag das günstigste Angebot erreicht, rollen laut Kreisverwaltung unverzüglich die Bagger. "Herr Bartelmes hat nach wie vor die Möglichkeit, die Durchführung der Ersatzvornahme abzuwenden, wenn hier eine Regelung mit den Eigentümern der Nachbarparzelle gefunden wird", heißt es offiziell bei der Kreisverwaltung. Die Chancen dafür stehen ziemlich schlecht.

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