Spitze des Eisbergs entdeckt

SAARBURG. Mit einer Geldstrafe von 7200 Euro kommt ein 45-jähriger Mann aus Saarburg davon, der vor dem Amtsgericht Saarburg wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften in 13 Fällen verurteilt wurde. Der Mann gilt weiterhin als nicht vorbestraft.

 Weil er kinderpornografische Dateien besessen hat, wurde ein 45-jähriger Saarburger zu einer Geldstrafe verurteilt. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Weil er kinderpornografische Dateien besessen hat, wurde ein 45-jähriger Saarburger zu einer Geldstrafe verurteilt. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Einen nicht alltäglichen, dafür umso "delikateren" Fall hatte Strafrichter Herbert Schmitz am Dienstag vor dem Amtsgericht Saarburg zu verhandeln. Auf der Anklagebank saß ein 45-jähriger Mann aus Saarburg, den die meisten wohl vom ersten Eindruck her in die Kategorie "unauffälliger Durchschnittsbürger" einordnen würden. Trügerische Fassade

Dass die Fassade trügerisch sein kann, legte Oberamtsanwalt Peter Holzknecht mit dem Verlesen der Anklage offen. Wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften in 13 Fällen musste sich der ledige Saarburger vor Gericht verantworten. Am 22. Dezember 2005 waren Spezialisten der Kripo Trier zu einer Durchsuchung ins Privathaus von Thomas D. (Name geändert) angerückt. Dabei hatten sie strafrechtlich relevantes Daten-Material im Computer D.s gefunden und beschlagnahmt: "13 Bilder sexuellen Missbrauchs von Kindern in wirklichkeitsnaher Form", wie es Peter Holzknecht im Juristendeutsch formulierte. Die beiden eindeutigsten Szenen schilderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. So sei in einer Sequenz ein etwa acht bis zehn Jahre altes Mädchen zu erkennen, das zu sexuellen Handlungen mit einem erwachsenen Mann gezwungen wird. In einer zweiten Sequenz sei eindeutig erkennbar, wie ein erwachsener Mann vor einem sechs bis acht Jahre alten Mädchen aktiv wird. Thomas D. ergriff die Gelegenheit, sich zu den von Peter Holzknecht detailliert geschilderten Vorwürfen zu äußern: "Das hört sich alles sehr schlimm an, was ich da gehört habe. Ich möchte dazu etwas erklären." Was D. dem Gericht erklärte, bezog sich vorwiegend auf technische Details. Quintessenz seiner Erläuterungen: D. erklärte, ab 2002 "legale Pornogeschichten" heruntergeladen und versucht zu haben, "aus einzelnen Sexvideos einen Film zu bauen". Da dies jedoch mit seiner technischen Ausrüstung nicht geklappt habe, habe er "alles gelöscht - auch die Anhänge von diesen Nachrichten". Die enthielten offenkundig das umstrittene Daten-Material, denn Richter Herbert Schmitz meinte: "Fakt ist, dass die Polizei diese Nachrichten gefunden hat. Und aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das, was da zu sehen ist, Kinderpornografie." Ob das Herunterladen oder Weiterverwenden dieser Bilder erfolgreich gewesen sei, spiele für die Beurteilung vor Gericht keine Rolle. Schmitz: "Sie waren im Besitz dieser 13 Bilder, und das ist strafbar." In Anspielung auf weitere laufende Ermittlungen meinte der Richter: "Sie sind mit diesen 13 Bildern noch beim Amtsgericht. Und die Tatsache, dass die Bilder sich alle sehr ähneln und darauf nicht 13 verschiedene Mädchen zu sehen sind, ist zu Ihren Gunsten auszulegen. Was die Staatsanwaltschaft allerdings bei den verschlüsselten Dateien herausbekommt, bei denen Sie nach Ihrer Aussage das Passwort vergessen haben, steht auf einem anderen Blatt und ist nicht Gegenstand dieser Verhandlung. Da können Sie nur hoffen. Das hier ist der kleine Teil eines möglichen ganz großen Verfahrens." Schmitz beantragte die Einziehung des alten Computers von Thomas D., der der Angeklagte durch seinen Verteidiger Marco Liell zustimmen ließ. Holzknecht wies in seinem Plädoyer darauf hin, die "geständige Einlassung" des Angeklagten sei zu berücksichtigen sowie die Tatsache, dass D. nicht vorbestraft sei. Gleichwohl spiele es keine Rolle, ob und wie die Dateien hätten sichtbar gemacht werden können. "Fest steht: Er hatte sie." Holzknecht schlug eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 80 Euro vor. Vor der Vorstrafe bewahrt

Verteidiger Liell hob ebenfalls die "Ersttäterschaft" sowie D.s Geständnis hervor und meinte: "Da es sich bei den Bildern um Standbilder handelte, ist das ganz anders zu bewerten als 13 Einzelbilder verschiedener Personen. Die Geldstrafe sollte 90 Tagessätze nicht überschreiten." Herbert Schmitz folgte dem Antrag der Verteidigung und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 80 Euro - und bewahrte ihn damit vor einer Vorstrafe. Schmitz wertete zu Gunsten des Angeklagten, dass auf den 13 Bildern "nur" zwei eindeutige Szenen zu erkennen seien und es sich offensichtlich um dasselbe Kind handele: "Selbst auf Amtsgerichts-Niveau geht es schon mal um mehr Bilder. Trotzdem: Sie waren da recht aktiv, und bei Ihnen ist die Spitze des Eisbergs entdeckt worden. Wenn Sie mit so etwas nochmal auffallen, wird es richtig teuer. Und damit meine ich nicht Geld."

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