Steuern, Teil eins

KONZ. (red) Die ersten Abschlagszahlungen für Grundsteuer einschließlich der Nebenabgaben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, der Hundesteuer, der Gewerbesteuer sowie der Entgelte für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden am 15. Februar fällig.

Das teilt die Verbandsgemeindeverwaltung Konz mit. Damit Zahlungstermine nicht versäumt werden und unliebsame Nebenkosten wie Mahngebühren und andere vermieden werden, wird nochmals empfohlen, eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen. Bereits bestehende Einzugsermächtigungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

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