Streit um Ampel an der B419 in Oberbillig schwelt weiter

Konz · Eigentlich wollten sich die Grünen und die SPD heute im Verbandsgemeinderat für den Bau einer Ampel an der B 419 in Oberbillig einsetzen. Die Sitzung wurde aber abgesagt wegen Problemen bei der Windkraftplanung.

 An dieser Stelle in Oberbillig hätten die Bürgermeisterkandidaten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gerne eine Bedarfsampel für Fußgänger. TV-Foto: Friedemann Vetter

An dieser Stelle in Oberbillig hätten die Bürgermeisterkandidaten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gerne eine Bedarfsampel für Fußgänger. TV-Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter (ClickMe)

Konz Die Bürgermeisterwahlen in Konz stehen vor der Tür (Sonntag, 24. September), und nun heben Grüne und SPD den Bau einer Fußgängerampel in Oberbillig auf die politische Agenda. Die Fraktionen der beiden Parteien im Verbandsgemeinderat wollten die Konzer Verwaltung am heutigen Donnerstag eigentlich per Antrag auffordern, dass sie sich für den Bau der Ampel einsetzt. Doch die Sitzung wurde abgesagt, die Debatte verschoben.

Antrag Dabei hatten SPD und Grüne einen sogenannten Entschließungsantrag vorbereitet (siehe Info). Damit wollten die Parteien erreichen, dass sich eine Ratsmehrheit für den Bau der umstrittenen Ampel an der viel befahrenen B 419 in Oberbillig ausspricht. Die beiden Fraktionen begründen den Antrag damit, dass die Querung der Straße an dieser Stelle sehr gefährlich sei. Sie verweisen auf ein Urteil des Trie-rer Verwaltungsgerichts vom Juni. Darin wurde die Konzer Verwaltung, die bisher gegen eine Ampel war, aufgefordert, die Verkehrssituation an der B 419 neu zu bewerten (siehe Info).

Begründung In einer gemeinsamen Mail an den Trierischen Volksfreund erklären die beiden Bürgermeisterkandidaten Yvonne Mich (SPD) und Sascha Gottschalk (Die Grünen), dass sie ihre Forderung, die strittige Ampel in Oberbillig errichten zu lassen, durch den Antrag öffentlich dokumentieren wollten. "Uns war es - wenn auch rechtlich unverbindlich - dennoch wichtig, unseren Willen öffentlich zu erklären", heißt es in der Mail. "Am liebsten natürlich mit einer möglichst breiten Unterstützung der übrigen Fraktionen." Die Absage der Sitzung sei für sie überraschend. "Wir sind der Ansicht, dass unsere Erklärung ganz besonders in Hinblick auf die kurz bevorstehenden Bürgermeisterwahlen Öffentlichkeit erfahren sollte", betonen die beiden Bürgermeisterkandidaten. "Diese Gelegenheit wurde uns durch die Absage der Sitzung genommen."

Absage Dass der Antrag vor der Bürgermeisterwahl nicht öffentlich diskutiert wird, liegt daran, dass die CDU-geführte Verwaltung in Konz die geplante Ratssitzung abgesagt hat. Mit dem Ampel-Antrag habe das nichts zu tun, heißt es auf TV-Anfrage. Ausschlagegebend für die Absage sei der geplante Tagesordnungspunkt zur Windkraftplanung in der VG gewesen, heißt es auf TV-Anfrage. Eigentlich hätte das Gremium noch im September über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans Windenergie entscheiden sollen. Das könne aber aus rechtlichen Gründen nicht eingehalten werden. Der Grund: Noch wurden nicht alle Gemeinden und Stadtteile an dem Offenlegungsverfahren beteiligt. Am Mittwoch, einen Tag vor der ausgefallenen Sitzung, stand das Thema noch im Ortsbeirat Oberemmel auf der Tagesordnung. Deswegen wurde das Thema - wie der Antrag von SPD und Grünen - auf die Ratssitzung am 17. Oktober vertagt.

Verfahrensstand Der Sprecher der Konzer Verwaltung, Michael Naunheim, sagt, dass die VG nach dem Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts zu der Ampel keine Berufung eingelegt habe. Die Situation an der Bundesstraße werde zurzeit neu bewertet. "Nach den Hinweisen des Gerichts sollte für einen neuen Bescheid eine repräsentative, aussagekräftige und umfassende Zählung als Grundlage angeführt werden", sagt Naunheim.
Entsprechende Fußgänger- und Verkehrszählungen seien beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Trier beauftragt worden. "Weder die Zahlen noch die Gutachten liegen derzeit vor", sagt Naunheim. Der Frau aus Oberbillig, die juristisch gegen die Entscheidung der Verbandsgemeindeverwaltung vorgegangen war, werde diese Woche ein Zwischenbescheid zum Verfahrensstand zugeschickt. Eine Frist für einen endgültigen Bescheid gibt es laut der Konzer Verwaltung nicht.

Rechtliche Situation Der politische Vorstoß der Bürgermeisterkandidaten hat aus Sicht der Verwaltung keine Auswirkung auf die Entscheidung über die Ampel. Die Verwaltung handele in einer staatlichen Auftragsangelegenheit. "Dabei sind verantwortliche Entscheidungen durch die zuständige Behörde gefordert", sagt Naunheim. Diese könnten nicht durch Mehrheitsentscheidungen oder Bürgerinitiativen ersetzt werden. Naunheim: "Es handelt sich somit auch nicht um eine Selbstverwaltungsangelegenheit, die in die Entscheidungskompetenz des Verbandsgemeinderates fällt."KommentarMeinung

Symbolpolitik in Wahlkampfzeiten
Der Antrag der Grünen und der SPD ist ein politisches Ausrufezeichen in Wahlkampfzeiten. Auf die Entscheidung über die Ampel wird sich das Papier aber nicht auswirken. Dass der Antrag rechtlich unverbindlich ist, geben die Parteien selbst zu. Daraus, dass sie ihren Standpunkt vor den anstehenden Wahlen deutlich machen wollen, machen sie keinen Hehl. Solche Vorgehensweisen gehören in Wahlkampfzeiten dazu. Dass die Ratssitzung aus ähnlichem Wahlkampf-Kalkül ausgefallen ist, wie es die Antragsteller vermuten, bleibt Spekulation. Doch der Grund für die Absage erscheint nur auf den ersten Blick plausibel. Prüft man die Tagesordnungen der Räte in den Stadtteilen und Ortsgemeinden in der VG, zeigt sich, dass der Ortsbeirat von Oberemmel am Tag vor der Sitzung des Verbandsgemeinderats als letztes Gremium in der VG über das Windkraftthema diskutiert hat. Wäre es da nicht möglich gewesen, die Anmerkungen der Oberemmeler einzuarbeiten und im Verbandsgemeinderat zu besprechen? Diese Frage stellt sich, gerade weil laut Verwaltung ja eigentlich Fristen einzuhalten waren. Trotzdem lässt sich daraus nicht automatisch schließen, dass die Verwaltung den Ampelstreit erst nach der Wahl in der Öffentlichkeit sehen wollte. Das Ganze könnte auch einfach nur ein Zufall sein. c.kremer@volksfreund.deExtra: GESCHICHTE DES AMPELSTREITS


Eine blinde Frau aus Oberbillig kämpft seit 2014 um den Bau einer Fußgängerampel in ihrem Heimatdorf. Nur so könne der Weg vom Ober- ins Unterdorf über die Bundesstraße 419, die das Dorf zerteile, sicherer gemacht werden, argumentiert sie. Ihr Antrag auf Errichtung der Ampel wurde jedoch von der Verbandsgemeinde Konz und dem Trier-Saarburger Kreisrechtsausschuss abgelehnt. Nach ihrer Klage gegen diese Entscheidungen am Verwaltungsgericht Trier hat die Frau einen Teilerfolg errungen ("Urteil im Oberbilliger Ampelstreit", TV vom 29. Juni). Die Konzer Verwaltung muss demnach die Verkehrssituation an der Bundesstraße neu prüfen, bewerten und entscheiden, wie sie die Straße sicherer machen will. Mit Entschließungsanträgen können Parlamente Regierungen ihren Standpunkt klar machen und Handlungsempfehlungen geben. Rechtsverbindlich sind Entschließungsanträge nicht. So hat eine Mehrheit im Bundestag kürzlich den Umzug der Bundeswehr vom türkischen Incirlik nach Jordanien gebilligt.

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