Tatsächliche Nutzung wird überprüft

SAARBURG/TRIER. (red) Das Vermessungs- und Katasteramt Trier wird in Kürze in der Verbandsgemeinde Saarburg die tatsächliche Nutzung aller Flurstücke des Liegenschaftskatasters durch einen so genannten Feldvergleich aktualisieren oder neu erheben.

Die tatsächliche Nutzung ist wegen ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Sie beschreibt die zum Zeitpunkt der Erhebung dauerhaft vorgefundene tatsächliche Bodennutzung oder die durch die Art der Bodenbedeckung, der vorhandenen Gebäude oder Anlagen anzunehmenden Nutzung. Der aktuelle Nachweis der tatsächlichen Nutzung ist für die Nutzer von Geobasisinformationen, für den Rechtsverkehr, die Verwaltung und die Wirtschaft von besonderer Wichtigkeit. Der flurstücksbezogene Nachweis im Liegenschaftskataster ist außerdem Grundlage für private und öffentliche Planungen. Die gesetzliche Grundlage für den Feldvergleich ist das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen in Verbindung mit "der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen" in der jeweils geltenden Fassung. Danach ist die Angabe zur tatsächlichen Nutzung ein Bestandteil der Flurstücks- und Gebäudeangaben und somit im Liegenschaftskataster aktuell zu führen. Mit der örtlichen Realisierung des Feldvergleichs wird noch im April begonnen. Das Amt weist Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte darauf hin, dass es im Zuge der örtlichen Erhebungsmaßnahmen erforderlich werden kann, Flurstücke zu betreten. Bei Rückfragen ist die Servicestelle, Telefon 0651/20062-207/257 oder 06581/9170-12, zuständig. Sie ist erreichbar von montags bis donnerstags, 8 bis 16 Uhr, und freitags von 8 bis 13 Uhr.

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