Verbrennen - aber sicher

Wer im Garten arbeitet, jätet, schneidet und Pflanzen stutzt, hat am Ende einiges an pflanzlichem Abfall. Ihn zu verbrennen ist nicht in allen Fällen erlaubt.

Trier-Saarburg. (red) Pflanzen und Pflanzenteile, die als Abfall auf landwirtschaftlichen oder Garten-Grundstücken anfallen, die außerhalb von Ortschaften liegen, dürfen an Ort und Stelle nur verbrannt werden, sofern sie nicht anderweitig zu verwerten sind - zum Beispiel indem sie in den Kompost oder die Grünschnitt-Deponie wandern. Nicht zugelassen ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle innerhalb von Ortschaften. Sollen mehr als drei Kubikmeter an pflanzlichen Abfällen verbrannt werden, muss man dies der örtlichen Ordnungsbehörde anzeigen.

Für das Verbrennen gilt es Fristen einzuhalten: Frühestens drei Tage, nachdem man den Vordruck ausgefüllt eingereicht hat, darf man die Abfälle für eine Dauer von 20 Tagen verbrennen.

Die Polizei wird darüber informiert, um eventuell eingehende Fehlalarmierungen der Feuerwehr zu vermeiden. Eine möglichst genaue Beschreibung des Ortes, wo die Pflanzen-Abfälle verbrannt werden sollen, ist daher von besonderer Bedeutung. Um das Verbrennen anzuzeigen, gibt es Vordrucke. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Saarburg in Zimmer 10, Telefon 06581/81-210, erhältlich oder im Internet abrufbar unter www.vg-saarburg.de

EXTRA Beim Verbrennen ist folgendes zu beachten: Zu Wäldern, Mooren und Heiden muss ein Mindestabstand von 100 Metern, von 50 Metern zu Gebäuden und öffentlichen Verkehrswegen, von zehn Metern zu gefährdeten Nachbarkulturen sowie zu angrenzenden Rohr- und Riedbeständen sowie Feldrainen eingehalten werden. Das Verbrennen zwischen 18 Uhr und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist verboten. Das Mitverbrennen von nicht pflanzlichen Abfällen, insbesondere Plastik- und Kunststoffteile, ist ebenfalls nicht erlaubt. Vor dem Verbrennen sind die Pflanzen oder Pflanzenteile in Haufen oder Schwaden aufzuschichten. Außerdem muss der Abfall trocken sein. Darauf achten muss man, dass keine Funken fliegen. Feuer und Glut müssen vor dem Verlassen gelöscht werden. (red)

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