Viehfutter erlaubt

TRIER-SAARBURG. (red) Die EU-Kommission hat die Erlaubnis erteilt, dass der Aufwuchs auf stillgelegten Flächen als Viehfutter genutzt werden darf. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf Flächen, die im Rahmen der Gewährung von Preisausgleichszahlungen für Getreide, Ölsaaten, Einweißpflanzen und Öllein bis 31. August 2003 stillgelegt werden (konjunkturell stillgelegte Flächen).

Aufgrund der im Mai eingetretenen Futtermittelknappheit setzte sich das zuständige Bundesministerium dafür ein, dass die Aufwüchse auf konjunkturell stillgelegten Flächen in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern zusätzlich als Futterflächen genutzt werden können, um der Futtermittelknappheit entgegenzuwirken. Dadurch sollen Versorgungsengpässe in den Futterbaubetrieben eingeschränkt werden. Die Flächen, für die eine Trockenfutterbeihilfe beantragt wurde, sind ausgeschlossen. Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort. Weitere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Trier-Saarburg unter den Telefonnummern 0651/715-435 und -320.

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