Vor Gericht wegen 71 Euro?

WAWERN. Gemeinde und Männergesangverein liegen im Streit. Warum? Es geht um die Zahlung von 71,58 Euro. Jetzt droht der "Cäcilia" sogar ein gerichtliches Mahnverfahren.

 Im Dezember 1999 war die Welt zwischen Gemeinde und Männergesangverein noch in Ordnung: Die Sangesbrüder (im Hintergrund) geben ein Adventskonzert mit den Heimatmusikanten in der Pfarrkirche.Foto: TV -Archiv/Friedrich Petuelli

Im Dezember 1999 war die Welt zwischen Gemeinde und Männergesangverein noch in Ordnung: Die Sangesbrüder (im Hintergrund) geben ein Adventskonzert mit den Heimatmusikanten in der Pfarrkirche.Foto: TV -Archiv/Friedrich Petuelli

Die Auseinandersetzung nahm ihren Anfang im August 2001, als der traditionsreiche Männergesangverein "Cäcilia" 1896 sein 105-jähriges Bestehen gefeiert hat. Zunächst schien alles klar, die Feier ging erfolgreich über die Bühne, hatte aber ein unerfreuliches Nachspiel. Seitdem beschäftigen sich Gemeinderat, die Konzer Verwaltung und der Verein mit der leidigen Angelegenheit. Für ihre Feier hatten die Sänger das Bürgerhaus gemietet - wie es üblich ist bei solchen Veranstaltungen, sei es in Wawern oder anderswo. Doch bevor das Fest steigen konnte, hätten die Sangesbrüder das Bürgerhaus erst einmal reinigen müssen, berichtet Vorsitzender Franz Mertz, obwohl das normalerweise Sache der Gemeinde sei. Das Fest wurde gefeiert und ein halbes Jahr tat sich nichts, bis Mertz im Februar 2002 eine Mahnung zur Zahlung der Bürgerhausmiete in Höhe von rund 400 Mark ins Haus flatterte. Die vom Verein kurz nach dem Fest beantragte Mietbefreiung hatte der Gemeinderat mittlerweile abgelehnt, wovon der Verein aber nichts gewusst habe. Vollstreckungsbeamter vor der Tür

"Es ist ja nicht so, dass wir nicht zahlen wollten, aber eine Rechnung habe ich nicht bekommen, und dann plötzlich die Mahnung. Ich bin aus allen Wolken gefallen", ärgert sich Mertz noch heute. In einem Schreiben erinnerte er an den Antrag auf Mietbefreiung. Als Reaktion bekam er von der Verbandsgemeindeverwaltung Konz die Nachricht, der Gemeinderat habe die Mietbefreiung abgelehnt. Dann wurde den Sängern die zweite Mahnung zugestellt. Der Verein nahm die Ablehnung der Mietbefreiung hin und bezahlte, zog aber den mit 140 Mark bezifferten Reinigungsaufwand (sieben Stunden à 20 Mark) ab. Die Reaktion folgte prompt: dritte Mahnung zur Zahlung des ausstehenden Betrages. Als das immer noch nichts nutzte, schickte die Verwaltung einen Vollstreckungsbeamten zu Mertz. Doch der musste unverrichteter Dinge wieder abziehen, und der Verein blieb bei seiner Weigerung, aus den genannten Gründen die 71 Euro zu begleichen. Vorläufiger Höhepunkt des Verfahrens: Gegebenenfalls werde der Gemeinderat ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, heißt es im Schreiben der Konzer Verwaltung. Jahrzehntelang sei der Verein gut genug gewesen, um bei den verschiedenen Veranstaltungen der Gemeinde aufzutreten, führt Mertz ins Feld. Der Verein befinde sich wegen des hohen Alters der Sänger und des fehlenden Nachwuchses vor der Auflösung. "Aber wir haben immer unser Bestes für die Gemeinde gegeben", empfindet er die Behandlung seines Vereins als ungerecht. Das Bürgerhaus sei in gereinigtem Zustand übergeben worden, stellt Ortsbürgermeister Franz Zebe zunächst fest. "Die Kommunalaufsicht ermahnt uns immer wieder, auf die Einnahmen zu achten", gibt er zu bedenken, "wir schießen Jahr für Jahr rund 5000 Euro beim Betrieb des Bürgerhauses zu". Irgendwo sei eine Grenze erreicht, "sonst kommt der nächste Verein ". Die Angelegenheit sei mehrfach im Rat "kontrovers" diskutiert worden. Ob die Gemeinde ins gerichtliche Mahnverfahren gehen werde, sei noch nicht entschieden. Entscheidung trifft der Gemeinderat

"Die Entscheidungen trifft der Rat", sagt Bernhard Henter, Beigeordneter der Verbandsgemeinde. Die Verwaltung sei verpflichtet, die Amtsgeschäfte der Gemeinde zu erledigen. "Wir sind bereit zu vermitteln, aber Entscheidungskompetenz haben wir in dem Fall nicht."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort