Waldbrandgefahr!

SAARBURG. (red) Andauernde Trockenheit im Frühjahr und Meldungen von Waldbränden ließen die Menschen in der Region Trier aufhorchen. Die größte Feuergefahr geht von fahrlässiger Brandstiftung durch Rauchen, Grillen oder das Entzünden eines Lagerfeuers aus.

Das neue rheinland-pfälzische Landeswaldgesetz hat deshalb den Waldbrandschutz verschärft. Im Wald ist demnach das Rauchen ganzjährig verboten. Es dürfen keine brennenden oder glimmenden Gegenstände im Wald in unmittelbarer Waldnähe (weniger als 100 Meter Abstand) weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt werden. Alle Waldbesucher sind aufgerufen, Brände zu verhüten und bei der Bekämpfung mitzuwirken. Das Forstamt Saarburg weist darauf hin, dass derjenige, der im Wald oder in Waldnähe Feuer machen oder offenes Licht verwenden will, zuvor eine Genehmigung des Forstamtes einholen muss. Von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen sind Personen, die im Wald arbeiten (Waldarbeiter, Eigentümer, Jäger, Holzrücker) oder Personen, die Rechte am Wald haben. Auskünfte: Forstamt Saarburg, Telefon 06581/9263-0.

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