(Wind-)Mühlen der Justiz

WALDRACH. Reichlich Verwirrung herrscht nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Sachen "Windpark Waldrach". Auf eine Klage der Nachbargemeinde Thomm hin haben die Koblenzer Richter per Urteil den für das Gelände aufgestellten Bebauungsplan in Frage gestellt.

DasUrteil des OVG in Koblenz ist bisher nur im Tenor bekannt: Danachwird der von der Ortsgemeinde Waldrach aufgestellte Bebauungsplan"Windkraft" für unwirksam erklärt, weil er rechtliche Fehlerenthalten soll ( TV vom Donnerstag). Insbesondere soll dieFrage nach der richtigen Ausweisung von genügendNatur-Ausgleichsflächen eine Rolle spielen. Außerdem stehtmöglicherweise einer der Windgeneratoren zu nahe an einem bereitsgenehmigten Bauvorhaben. Dabei soll auf Thommer Gemarkung einAussiedlerhof entstehen. Eine neue Entwicklung also im Streit um die Windkraft, der die Verbandsgemeinde (VG) Ruwer seit Jahren in Atem hält. Und es gibt eine Reihe von Fragen nach dem Koblenzer Urteil: Was Geschieht mit den sechs Windmaschinen, die bereits auf der Höhe oberhalb von Waldrach in Betrieb sind? Ist der mit Fehlern behaftete Bebauungsplan "heilbar" oder wird gegen das Urteil Revision eingelegt?

Fragen ohne klare Antworten

Alles Fragen, auf die zurzeit weder die "streitenden" Ortsgemeinden Waldrach und Thomm noch die VG Ruwer oder die Kreisverwaltung Trier-Saarburg eine klare Antwort geben können. Alle Befragten verweisen auf die noch ausstehende Urteilsniederschrift des OVG, mit der erst in einigen Wochen zu rechnen sein wird. Bürgermeister Bernhard Busch schließt nicht aus, dass Waldrach seinen Bebauungsplan nachbessern muss ­ unter Beteiligung der Gemeinde Thomm. Gleichermaßen äußert sich der Waldracher Ortsbürger Heinfried Carduck. Zunächst aber sollte das schriftliche Urteil abgewartet werden, gaben beide auf Anfrage zu bedenken.

Die entscheidende Frage, ob auch die Baugenehmigungen für die Anlagen hinfällig werden und es somit zu Stilllegung kommen könnte, wird von der Kreisverwaltung (KV) als Baugenehmigungsbehörde verneint. KV-Sprecherin Martina Bosch: "Es handelt sich um privilegierte Vorhaben im Außenbereich, die zu genehmigen sind, soweit öffentliche Interessen dem nicht entgegenstehen."

Ortsbürgermeister Otmar Brittner von der klagenden Gemeinde Thomm sieht das anders. Auch er will die Urteilsniederschrift abwarten. Doch eines steht für ihn fest: "Durch den Windpark wird Thomm in seiner räumlichen Entwicklung in Richtung B 52 eingeschränkt." Die öffentlichen Belange des Ortes seien durch den Bebauungsplan verletzt worden. Brittner: "Bei einer möglichen Nachbesserung können die Interessen Thomms nicht noch einmal einfach übergangen werden."

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