Windräder genehmigt

SAARBURG/TRIER. (red/jac) Die Regionale Planungsgemeinschaft weist des Vorwurf der SPD zurück, wider besseres Wissen den Saargau zur Aufstellung von Windrädern ausgewiesen zu haben.

SPD-Fraktionschef Alois Zehren hat in der jüngsten Sitzung desVerbandsgemeinderates (der TV berichtete) der RegionalenPlanungsgemeinschaft vorgeworfen, sie habe mit der CDU-Mehrheit1996 den Saargau zur Aufstellung von Windrädern ausgewiesen,obwohl seit Mitte der achtziger Jahre dessen Attraktivität alsRast- und Brutplatz für geschützte Vogelarten bekannt gewesensei. "Der Vorwurf ist nicht gerechtfertigt", antwortet PlanerRoland Wernig. Richtig sei, dass schon in zwei Raumordnungsverfahren für Windenergieanlagen auf dem Saargau 1993 und 1996 Vogelschutzbelange intensiv untersucht worden seien. Seinerzeit sei die Beeinträchtigung für die Vogelwelt von den beteiligten Fachstellen als gering eingeschätzt worden, und entsprechend seien die Verfahren positiv beschieden worden.

Im Rahmen der Aufstellung der ersten Teilfortschreibung "Windkraft" des Regionalplans 1997 seien wiederum alle Fachbehörden und die Naturschutzverbände beteiligt worden.

Darüber hinaus habe sich die Planungsgemeinschaft durch weitere Expertenanhörungen und intensive Auswertung der seinerzeit vorliegenden Daten um aktive Aufklärung der Vogelschutzbelange bemüht. Wiederum hätten sich daraus keine Anhaltspunkte für eine Unvereinbarkeit mit der Windenergienutzung auf dem Saargau ergeben.

"Nachweislich falsche" Behauptung

Der Standort sei im Regionalplan 1997 dann von der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft bei nur einer Gegenstimme beschlossen und von der obersten Landesplanungsbehörde unter Beteiligung des Umweltministeriums genehmigt worden.

"In dieses Planungsergebnis haben sowohl die Verbandsgemeinde als auch die Planungsgemeinschaft in den weiteren Schritten berechtigtes Vertrauen gesetzt", meint Wernig. Erst mit der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtline auf Landesebene (Anfang 2002) hätten sich die Rahmenbedingungen in nicht vorhersehbarer Weise "dramatisch" verändert.

Wer jetzt sagt, dies alles sei schon im Rahmen der 1997er Regionalplanung bekannt gewesen, stelle eine "nachweislich falsche" Behauptung auf und müsse sich fragen lassen, warum in den seinerzeitigen Beteiligungsverfahren davon nichts vorgetragen wurde.

An einer mangelnden Kommunikation der beteiligten Stellen habe es nicht gelegen, denn die Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Saarburg, den Landesfachdienststellen, den Verbänden und den Betreiberfirmen sei nach wie vor sehr intensiv.

Die jetzige Situation hätte allenfalls dadurch vermieden werden können, wenn das Land die Umsetzung der EU-Vorschrift früher angegangen und wenn der Bundesgesetzgeber die Zulassung von Windenergieanlagen nicht privilegiert hätte.

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