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aus unserem Archiv vom 08. Juni 2011
Autor: Julia Kalck Kommentare: Kommentare zeigen Ort: Saarburg/Konz Drucken  E-Mail

Zeuge verstrickt sich in Widersprüche

Ein Beifahrer, der beteuert, Fahrer zu sein, und viele Zeugen: Der Prozess gegen eine 24-Jährige vor dem Amtsgericht Saarburg wegen Fahrerflucht endete mit einem Freispruch. Während sie ihre Unschuld beweisen konnte, wird gegen einen Zeugen wohl wegen Falschaussage, Strafvereitelung und Versicherungsbetrugs ermittelt.

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Saarburg/Konz. Unfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis. So lautete die Anklage gegen eine 24-Jährige aus Konz. Sie soll im Juli vergangenen Jahres einen Unfall in Konz-Karthaus verursacht haben und anschließend geflüchtet sein. Zwei parkende Autos und eine Hauswand wurden bei dem Unfall beschädigt. Der Sachschaden lag bei 8700 Euro. Die 24-jährige Konzerin wird beschuldigt, das Auto gefahren zu haben. Normalerweise benutzt ein 26-jähriger ehemaliger Mitschüler der Konzerin das Fahrzeug, das auf seine Mutter zugelassen ist. Dieser Mann hatte die 24-Jährige als Fahrerin des Unfallwagens angegeben.
Was zunächst nach einem klassischen Fall für Gericht und Staatsanwaltschaft klang, nahm im Laufe der Verhandlung eine etwas andere Wendung.
Die junge Frau, die auf der Anklagebank saß, lieferte ein glaubhaftes Alibi: Sie sei zum Tatzeitpunkt beim Geburtstag ihrer Tante im Hochwald gewesen. Ihre Mutter, die als Zeugin aussagte, bestätigte dies. Außerdem zeigen auch Fotos von besagter Feier die Angeklagte.
Nun kamen weitere Zeugen ins Spiel, die den Unfall miterlebt hatten. Sie sprachen von einer hell gekleideten Person, die auf der Fahrerseite gesessen, ausgestiegen und schnell weggelaufen sei. Ein Zeuge hat sie als Frau mit dunkleren Haaren in Erinnerung. Ein anderer hat kurz nach dem Knall eine Frauenstimme gehört, die "Oh mein Gott" gesagt haben soll. Sie berichteten, dass der 26-Jährige beim Unfall Beifahrer gewesen sei. Alle erinnerten sich an seine Kleidung - er trug ein T-Shirt seines Arbeitgebers. Außerdem habe der Mann vor Ort gesagt, seine Freundin sei das Auto gefahren. Er habe nach dem Unfall auch mit ihr telefoniert. Kurz darauf verschwand er nach Aussagen der Zeugen ebenso, noch bevor die Polizei eintraf. Besagter Beifahrer - der trotz Vorladung nicht erschien, sondern von der Polizei zu Hause abgeholt werden musste - erzählte im Zeugenstand jedoch eine ganz andere Geschichte. Denn plötzlich war keine Frau mehr im Spiel.
Der 26-jährige Konzer beharrte stattdessen darauf, selbst gefahren zu sein. Dass die 24-jährige Angeklagte gefahren sei, habe er der Polizei nur gesagt, weil die Beamten ihm aufgrund der Zeugenaussagen am Unfallort nicht geglaubt hätten, dass er am Steuer saß. Den Namen habe er den Beamten genannt, weil "am Unfallort jemand behauptet hat, sie sei gefahren." Auch die Aussage der Zeugen, er habe mit seiner kurz zuvor geflüchteten Freundin nach dem Unfall telefoniert, bestritt er. "Merken Sie nicht, wie Sie sich immer mehr reinreiten?", fragte ihn darauf der Staatsanwalt.
Er plädierte schließlich aufgrund der Beweislage auf Freispruch für die Angeklagte. Dem entsprach das Gericht. Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Staatskasse. Wer nun das Auto gefahren hat, ist weiterhin unklar.
Für den 26-jährigen Zeugen dürfte dies nicht der letzte Besuch bei Gericht gewesen sein: Gegen ihn wird nun wegen Beihilfe zur Fahrerflucht, falscher Verdächtigung, Strafvereitelung sowie wegen Falschaussage ermittelt. Auch Versicherungsbetrug könnte ihm angelastet werden. Er hatte gegenüber der Versicherung angegeben, selbst gefahren zu sein. Die Zeugen sagen etwas anderes. Allein für eine uneidliche Falschaussage sieht das Strafgesetzbuch (Paragraf 153) eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.Hätte es gar nicht erst zur Anklage kommen müssen? Der Richter wandte sich nach der Urteilsverkündung auch noch einmal an die 24-jährige Angeklagte: Sie hätte viel früher deutlich machen müssen, unschuldig zu sein. Dann wäre es vielleicht gar nicht erst zur Verhandlung gekommen, sagte er zu ihr. Sie hätte sich, so Herbert Schmitz, Leiter des Amtsgerichts, viel Ärger ersparen können. Die 24-Jährige begründete ihr Zögern mit der Angst davor, dass die Polizei ihr ihre Ausführungen nicht glaube. "Vielleicht nehmen Sie es als Lebenserfahrung mit", sagte der Richter. Er appellierte an die Vernunft, die Polizei als das zu begreifen, "wofür sie bezahlt wird": als Freund und Helfer. jka




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