Zuschüsse für Jugendfreizeiten

RALINGEN (alf) Der Ortsgemeinderat hat Richtlinien zur Förderung von Jugendfreizeitmaßnahmen beschlossen. Zuschussberechtigt sind danach alle organisierten Gruppen, das sind gemeinnützige Vereine und Jugendgruppen im kulturellen und sportlichen Bereich.

Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu Jugendfreizeiten und Ferienspaßprogrammen gewährt. Antragsunterlagen gibt es beim Ortsbürgermeister und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land.

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