AUS DEN GEMEINDEN

SAARBURG: Vor Einbruch des Winters weist die Verbandsgemeinde Saarburg darauf hin, dass nach den innerhalb der Ortsgemeinden und der Stadt Saarburg geltenden Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen die Anlieger verpflichtet sind, die Gehwege und Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage von Schnee und Eis zu räumen.

Gefrorener oder festgetretener Schnee und festgetretenes Eis sind so zu räumen, dass der Verkehr auf den Gehwegen nicht behindert und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Bei Schneefällen während der Nachtzeit sind Schnee und Schneematsch bis 7 Uhr zu räumen. Abflussrinnen sind freizuhalten. Bei Eisglätte erstreckt sich die Streupflicht auf Gehwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze. An Straßenkreuzungen und -einmündungen sind durch Beseitigung des Schnees bei Glätte durch Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln Übergänge zu schaffen. Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen zu gewährleisten. Die Gehwege und Übergänge sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeit keine Rutschgefahr besteht. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis 5000 Euro geahndet werden.

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