Amtliche Hangtäter

Wenn Behörden zu harten Maßnahmen greifen, erregt dies oft den Zorn der Bürger - auch wenn die Sache aus Gründen der Sicherheit gerechtfertigt war. Im Fall der Erdwälle zu Longuich ist dies aber zweifelhaft: Weder können durch die Hindernisse die gefährlichen Wendemanöver fehlgeleiteter LKW-Fahrer verhindert werden, noch hat sich dadurch das Verhalten vieler Parkplatznutzer geändert, die dort mit dem PKW kehrt machen.

Aber der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Trier beharrt auf seinem Recht als Mitbeteiligter am Baugenehmigungsverfahren für den Landgasthof. Sozusagen ein "amtlicher Hangtäter" im erdigen Sinne des Wortes. Der Ärger über die behördlich verordneten "Schanzarbeiten" auf der Longuicher Lang ist ungebrochen. Und möglicherweise dreht der Fall nun auch in Mainz seine Runde - er wird immer mehr zum Politikum. Auch können die Limes-Erbauer zu Longuich von Glück reden, dass es bisher durch ihre Hindernisse noch zu keinen Zwischenfällen gekommen ist. Vermutlich ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis der erste Wanderer in der künstlichen Steilwand abrutscht und zu Schaden kommt. f.knopp@volksfreund.de

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