BEIHILFEVERFAHREN

BEIHILFEVERFAHREN:Die Europaabgeordnete Christa Klaß begrüßt den Verordnungsentwurf der Kommission zur Einführung von "De-minimis"- Regeln im Beihilfebereich der Landwirtschaft. Mit dieser Verordnung, die nach Verhandlungen im Parlament und mit den Mitgliedsstaaten Ende 2004 in Kraft treten soll, werden geringfügige staatliche Beihilfen bis zu 3000 Euro je Betrieb über drei Jahre von der bisherigen Meldepflicht freigestellt.Sofern alle Bedingungen der Verordnung eingehalten werden, können die Mitgliedstaaten solche Beihilfen ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission gewähren. Jedoch muss durch eine Buchführung belegt werden, dass die Höchstgrenze eingehalten wird, "Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass die Winzer der Kreise Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Trier-Saarburg und der Verbandsgemeinde Schweich den Zuschuss für die Zeichnung von Geschäftsanteilen für die Winzergenossenschaft nicht zurückzahlen müssen", erklärte Klaß.

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