Baustopp für Windpark

MEHRING. (f.k.) Das Verwaltungsgericht Trier hat per Eilentscheidung den Bau von acht Windkraftanlagen auf der Gemarkung Mehring gestoppt. Die Windräder sollten im Abstand von 480 bis 1100 Metern einen Halbkreis um ein Wohnhaus bilden, das außerhalb des Mehringer Ortsteils Neumehring auf einer freien Fläche steht.

Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag des Hauseigentümers auf sofortigen Baustopp statt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass seine Nachbarrechte verletzt worden seien. Grund: Nach Auffassung der Richter ist bei der Erteilung von Einzel-Baugenehmigungen für die Anlagen falsch verfahren worden. Wegen der räumlichen Nähe der Anlagen zueinander müsse von einem Windpark ausgegangen werden. Anstatt für jedes der acht Windräder eine einzelne Genehmigung zu erteilen, sei in diesem Fall aber ein förmliches Immissionsschutzverfahren mit allen notwendigen Schritten - etwa die Beteiligung der Öffentlichkeit - erforderlich.

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