Berechtigte Kritik

Der "Fall Hubert Krewer" hat im Saarburger Land hohe Wellen geschlagen. Ein Ortsbürgermeister, der den örtlichen Feuerwehrchef würgt - diese Information konnte und durfte der Trierische Volksfreund seinen Lesern nicht verschweigen. Wer ein öffentliches Amt bekleidet und sich derart daneben benimmt, muss sich öffentliche Kritik gefallen lassen, selbst wenn sie scharf ausfällt. Doch es gibt, und das müssen wir im Nachhinein einräumen, berechtigte Kritik an der Art der Berichterstattung. Deshalb hat der Deutsche Presserat dem TV in dieser Woche eine Missbilligung ausgesprochen. Wir nehmen das sehr ernst und sind den Dingen noch einmal auf den Grund gegangen. Dabei haben wir festgestellt, dass wir in der Sache korrekt berichtet haben. Hubert Krewer selbst hat seinen Ausrutscher von Anfang an eingeräumt. Leider hat der erste TV -Bericht die nötige Sensibilität vermissen lassen. Der Presserat bemängelt zurecht, dass wir einerseits Krewer vorverurteilt haben und andererseits in einem Zwischentitel die Frage aufgeworfen haben "Wer wird das nächste Opfer sein?" Damit haben wir unterstellt, es könnten weitere Übergriffe des Ortsbürgermeisters folgen. Dies war angesichts der Tatsache, dass Hubert Krewer ein geachteter Mann ist, falsch. Wir bedauern sehr, dass sich der Betroffene in seiner Ehre verletzt fühlen musste. Der Trierische Volksfreund hätte seinen Lesern die Missbilligung des Presserates verschweigen können, denn es besteht keine Pflicht zur Veröffentlichung. Doch wir haben uns anders entschieden, und das hat einen simplen Grund: Wenn wir Fehler machen, dann stehen wir dazu. Vielleicht können wir damit dazu beitragen, die leidige Angelegenheit im Saarburger Land endgültig aus der Welt zu schaffen. f.giarra@volksfreund.de

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