Das Bürgerrecht auf Ruhe

Keine Frage: Das Amt hat Recht. Durch einen einfachen Verwaltungsakt kann es den Einwohnern jederzeit neue Hausnummern zuteilen. Es mag auch sein, dass die Vergabe neuer Nummern für die Betroffenen zu verschmerzen ist.

Aber es geht in dieser Angelegenheit auch um etwas Grundsätzliches: den Umgang der Behörde mit dem Bürger. Und da zählen noch andere Regeln als nur die Paragrafen. Die drei Familien in Konz-Niedermennig haben sich ihre alten, zurzeit noch gültigen Hausnummern nicht selber ausgesucht. Wenn damals bei der amtlichen Zuteilung Fehler gemacht worden sind, dann sollte die Verwaltung jetzt dafür geradestehen und alles unterlassen, was bei den Betroffenen Unmut auslöst. Die haben nämlich mit den angeblichen oder tatsächlichen Fehlentscheidungen nicht das Geringste zu tun. Ob es klug war, sich dagegen offiziell zu wehren und den Kreisrechtsausschuss anzurufen, mag zweifelhaft sein. Wenn die Behörde dann allerdings auf ihren Rechten hartnäckig besteht, statt die Interessen der Anwohner, aber auch die eigenen Entscheidungen von damals ernst zu nehmen, dann verblasst die viel beschworene Bürgerfreundlichkeit zu grauer Theorie. In der Regel hilft weiter, was sich hinter der lateinischen Frage "Cui bono?" verbirgt - "Wem nützt es?" Und da kommt wohl kaum jemand um die Feststellung herum, dass eine Neunummerierung zwar das behördliche Ordnungsinteresse befriedigt, aber im Übrigen keinem etwas bringt. Bisher hat sich noch niemand verfahren, nur weil in diesem Straßenstück die ungeraden Zahlen auf der falschen Seite stehen. Es gibt außerhalb von Richtlinien und Ordnungsschemata keinen triftigen Grund, die Nummern zu ändern und die Betroffenen aufzuschrecken. In diesem Fall ist Ruhe erstes Bürgerrecht! m.moeller@volksfreund.de

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