ENTNAHMEVERBOT
(red) Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg weist darauf hin, dass bei der anhaltenden Trockenheit die Entnahme von Wasser aus den nur noch wenig Wasser führenden Bächen zum Zwecke der Bewässerung grundsätzlich zu unterbleiben hat.
22.07.2003
, 18:37 Uhr
Dies gilt auch für Inhaber entsprechender wasserrechtlicher Erlaubnisse.