ENTNAHMEVERBOT

(red) Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg weist darauf hin, dass bei der anhaltenden Trockenheit die Entnahme von Wasser aus den nur noch wenig Wasser führenden Bächen zum Zwecke der Bewässerung grundsätzlich zu unterbleiben hat.

Dies gilt auch für Inhaber entsprechender wasserrechtlicher Erlaubnisse.

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