Für patriotische Leistungen

Zum Leserbrief "Mit fremden Federn schmücken…" im TV vom 21. Mai erhielten wir folgende Zuschrift:

Der Werkhofleiter der Verbandsgemeinde Konz mokiert sich in seinem Leserbrief vom 21. Mai darüber, dass er in dem Bericht über die Inbetriebnahme eines Geräts auf einem Kinderspielplatz nicht lobend erwähnt und abgelichtet wurde. Obwohl er, beziehungsweise seine Mitarbeiter, nach eigenen Angaben rund 90 Prozent des Gesamtaufwands getragen haben. Leider geht aus dem Schreiben nicht eindeutig hervor, ob er und seine Mitarbeiter die Spielgeräte in ihrer regulären Arbeitszeit oder in ihrer Freizeit für die Kinder mit viel Liebe zum Detail gebaut haben. Wenn die Bezeichnung: "im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben" bedeuten soll, dass die Spielgeräte in der Arbeitszeit erstellt wurden, so bedarf es doch wohl keines besonderen Lobs in der Tagespresse. Oder hat schon mal jemand einen Freiberufler oder Industriearbeiter erlebt, der für seine tägliche Leistung gleich Arbeit mal Zeit unbedingt in der Presse gelobt werden will? In unseren neuen Bundesländern gab es bis zur Wende die "Helden der Arbeit". Wenn der Werkhofleiter damit seine Mannschaft motivieren muss, sollte er den Orden verleihen. Zum Beispiel: Für hohe Leistungen zu Ehren der Stadt Konz, für patriotische Leistungen. Sollten die Spielgeräte dem selben Sicherheitsstandard entsprechen wie das "Kunstwerk" an der Weinbergmauer in Konz-Obermennig, müssen die Kinder sehr vorsichtig sein, denn: De Trierer hann ihren rostijen Haoken un mir usen scharfkantijen, rostijen Schrott. Albert Kohley, Konz. Gerät auf einem Kinderspielplatz

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort