Feiertagsruhe respektieren
SAARBURG. (red) Die örtliche Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass nach dem Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage für die so genannten stillen Feiertage an Allerheiligen, 1. November, dem Volkstrauertag, 19. November, Totensonntag, 26. November, sowie an Heiligabend und am ersten Weihnachtsfeiertag Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen bestehen - insbesondere für Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen.
05.10.2006
, 21:00 Uhr
An diesen Tagen sind alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen verboten, soweit sie nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Auskünfte erteilt die örtliche Ordnungsbehörde unter Telefon: 06581/81-209 (Herr Meyer).