Hintergrund

FFH-Gebiet Die FFH-Schutzrichtlinien gelten wild lebenden Arten und Lebensraumtypen, die europaweit bedroht oder sehr selten sind. In Rheinland-Pfalz sind 12,55 Prozent der Fläche als FFH-Gebiet ausgewiesen.

Mit 120 FFH-Gebieten hat Rheinland-Pfalz das umfangreichste FFH-Netz aller Bundesländer. FFH-Gebietsvorschläge werden über das Netz "natura 2000" an die Europäische Kommission weiter geleitet. Managementpläne sollen den Erhalt sichern oder die Bewirtschaftung regeln. Alle sechs Jahre muss über den Zustand des FFH-Gebiets berichtet werden. (gsb)

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