Letzte Frist für Winzer

TRIER. Der 31. Januar ist letztmöglicher Termin zur Abgabe von Anträgen für die endgültige Aufgabe von Rebflächen. Auf diesen Stichtag weist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hin. Die ADD bittet alle Winzer, die an dem Förderverfahren (subventionierte Rodung von Weinbauflächen) im Jahr 2003 teilnehmen wollen, ihre Antragsunterlagen bei den Dienststellen der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalten (SLVA) abzugeben.

Nach dem 31. Januar eingehende Anträge werden von der Förderung im Jahr 2003 ausgeschlossen.

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