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Mann wehrt sich gegen Beiträge und zahlt drauf

Saarburg · Für einen Saarburger Grundstücksbesitzer, der sich gegen seine Bescheide zu wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenausbau wehrte, ging die Sache nach hinten los. Nun muss er draufzahlen.

Das Grundstück des Klägers liegt in der neuen Abrechnungseinheit I Saarburg/Niederleuken. Er hatte gegen die Bescheide von 2007 bis 2013 - damals galt noch die alte Satzung, bei der zur Abrechnungseinheit I zusätzlich der Stadtteil Beurig gehörte - Widerspruch eingelegt. Die beklagte Stadt berechnete die Beitragssätze daraufhin nach der neuen Satzung neu. Für den Kläger ergaben sich daraus Mehrkosten von 1300 Euro. Der Kreisrechtsausschuss wies Widersprüche des Klägers dagegen zurück.
Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Trier nun. Die der Beitragserhebung zugrundeliegende neue Satzung sei rechtlich nicht zu beanstanden, da die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien zur Bildung einer Abrechnungseinheit erfüllt seien. Dass die neue Satzung rückwirkend gelte, sei rechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden, da ein Vertrauensschutz am Fortbestand einer rechtlich unwirksamen Regelung nicht bestehe. Auch dass es im Falle des Klägers aufgrund der Neubildung der Abrechnungseinheit zu einer Erhöhung der Beiträge gekommen sei, sei in Ordnung. Abgabenbescheide dürften auch zum Nachteil desjenigen, der Widerspruch erhebt, geändert werden, wenn dieser darauf hingewiesen wurde, dass dies für ihn nachteilig sein könne. Dies sei hier geschehen. red

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