Ordnungsbehörde will Lärm verhindern

Saarburg. (red) Die örtliche Ordnungsbehörde Saarburg informiert darüber, dass insbesondere in den Sommermonaten vermehrt Beschwerde über Ruhestörungen geführt wird. Das Landes-Immissionsschutzgesetz enthält zahlreiche Vorschriften, die unzumutbare Beeinträchtigungen der Ruhe vermeiden sollen.

Häufige Beschwerden betreffen lärmerzeugende Arbeitsgeräte und Werkzeuge. Diese dürfen an Werktagen in der Zeit von 19 bis 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von Privatpersonen nicht benutzt werden, sofern hierdurch eine andere Person erheblich belästigt werden kann. Auch die Benutzung von Tongeräten (Musikbeschallung) ist häufig Ursache von Lärmbeschwerden. Zur Vermeidung nachbarschaftlicher Störungen und ordnungsbehördlicher Überprüfungen weist die Behörde insbesondere auf die Grundpflicht zur Rücksichtnahme hin. Demnach hat sich jede Person so zu verhalten, dass Lärm vermieden wird, sofern dies möglich und zumutbar ist.

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