SERVICE
Staatliche Finanzspritzen für Bauherren und Käufer: Bausparförderung (Wohnungsbauprämie und vermögenswirksame Leistungen): Bis zu 320 Euro jährlich. Eigenheimzulage: Für Haus- und Wohnungsbau und -kauf zur eigenen Nutzung: Nach Einzug acht Jahre lang maximal 1250 Euro plus 800 Euro pro Kind jährlich.
Achtung: Nur noch bei Bauantragstellung/Bauamtsmeldung mit allen Unterlagen bzw. bei abgeschlossenem notariellen Kaufvertrag bis Ende des Jahres. Dann gilt die Förderung für die vollen acht Jahre ab Baubeginn bzw. Einzug. Landesförderung: Darlehen zu null Prozent Zinsen für Neubau bzw. zu ein Prozent Zinsen für Neu- und Altbau. KfW-Mittel (für Bau, Sanierung oder Modernisierung) : Zinsgünstige Darlehen. Die Förderfähigkeit und -höhe richtet sich nach Einkommen, Kindern, Baukosten und Eigenanteil. Orientierung inklusive interaktivem Zuschussrechner für die Eigenheimzulage bietet die Verbraucherzentrale im Internet unter www.baufoerderer.de. (lüd)