"Sehr geehrter Herr Landrat"

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist im Grundgesetz verbrieft. Nicht mehr und nicht weniger hat Alois Zehren (SPD) für sich in Anspruch genommen. Offenbar hat das schon gereicht, um anderen ein Dorn im Auge zu sein.

Nach Lage der Dinge stellt sich zumindest folgende Frage: Haben Bürgermeister Günther Schartz (CDU) und sein Parteifreund Landrat Richard Groß die dienstliche Abhängigkeit Zehrens als Mitarbeiter der von Groß geführten Kreisverwaltung dazu missbraucht, um über die Parteischiene Druck auf den ungeliebten Sozialdemokraten auszuüben? Anzeichen dafür gibt es. Die Demokratie gerät in gefährliches Fahrwasser, wenn solchen Umtrieben nicht Einhalt geboten wird. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist unantastbar, und niemand darf daran gehindert werden. Öffentliche und anhaltende Kritik - erst recht von der Opposition - mag Günther Schartz anscheinend nicht sonderlich. Er ist auch kein Kind von Traurigkeit im Umgang mit dem politischen Gegner. Hat es Methode, dass Schartz Vorgesetzte anschreibt, wenn ihm eine Meinungsäußerung unangenehm wird ("Sehr geehrter Herr Landrat")? Als Sozialdemokrat Manfred Turbing, ebenfalls Mitglied des Verbandsgemeinderates Saarburg, sich in einem Leserbrief zur Krewer-Affäre äußerte, konstruierte Schartz daraus einen Konflikt zwischen Turbings Ehrenamt als THW-Ortsbeauftragter und der Feuerwehr Ockfen, was er dem THW-Landesbeauftragten als Vertrauensbruch in der Zusammenarbeit zwischen THW und Feuerwehr verkaufen wollte. a.jacob@volksfreund.de

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