Stichtag 31. Januar

TRIER. (red) Der 31. Januar ist Antragsschluss für Anträge zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen. Auf diesen landesweiten Stichtag weist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) jetzt nochmals ausdrücklich hin.

Letztmöglicher Abgabetermin für Anträge ist in diesem Jahr der 2. Februar, da der 31. Januar auf einen Samstag fällt. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden von der Förderung in diesem Jahr ausgeschlossen.

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