Urteil wegen Missbrauchs bestätigt

Saarburg/Trier · Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines 29-Jährigen aus dem Raum Saarburg verworfen. Die erste große Jugendkammer des Trierer Landgerichts hatte den Angeklagten am 1. September 2015 unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.


Der Mann soll 2014 sexuelle Handlungen an den zwölf und zehn Jahre alten Kindern seiner Lebensgefährtin, die mit ihm in einem Haushalt gelebt haben, vorgenommen zu haben. Im Februar 2015wurde er festgenommen. Nun ist das Urteil rechtskräftig.
Obwohl der Mann im Prozess gestanden hatte, legte sein Anwalt danach Revision ein. Deren Ziel ist es, das Zustandekommen eines Urteils vom Bundesgerichtshof (BGH) formalrechtlich prüfen zu lassen. Laut einer Pressemitteilung des Trierer Landgerichts hat der BGH, aber keinen Rechtsfehler zu Ungunsten des Verurteilten gefunden. cmk/red

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