Willkür verhindern

Zum Bericht "Denkwürdiges Denkmal" (TV vom 7. Mai):

In dem Artikel von Hermann Pütz wird der Eindruck erweckt, dass eine Behörde ein Haus geschützt hat, dass eben kein Denkmal sei. Die Überschrift "Denkwürdiges Denkmal" soll diesen Eindruck noch verstärken. Bewusst will der Autor die Leserschaft auf ein vermeintliches Behördenfehlurteil hinweisen. Beim Lesen des Artikels kann man schon ins Grübeln geraten. Zur Denkmalzone, um die es hier geht und in diesem Artikel gehen sollte, "Burg und Ortsbefestigung Freudenburg", wird nur am Rande auf die Burgruine, das "historische" Pfarrhaus und eben die ehemalige (und nicht so genannte) Zehntscheune hingewiesen. Alle drei genannten Objekte, des weiteren noch das ehemalige Amtshaus, Teile der Ortsbefestigung einschließlich der Tore, bilden diese Denkmalzone. Hierzu erfährt der Leser aber nichts. Einvernehmlich mit dem Landesamt für Denkmalpflege (Denkmalfachbehörde) wurde die Ausweisung von der örtlich zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (nicht -pflegebehörde) vorgenommen. Ein Blick in die seit 1994 vorliegende Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, Kreis Trier-Saarburg, Band 12.1, hätte genügt: Dort ist ausführlich auf neun Seiten (S. 312 - 320) mit dazugehöriger Karte die besondere Stellung Freudenburgs als ein geschichtlich bedeutender Ort erklärt, der eben durch diese Denkmalzone geprägt wird. Die ehemalige Zehntscheune präsentiert sich im Erscheinungsbild des 19. Jahrhunderts. Einschränkend wird auf die unschöne spätere Erweiterung hingewiesen (die im Foto zu sehen ist), die eben, für sich genommen, keine Denkmalqualität aufweist, aber in der Denkmalzone liegt. Dieser Status Quo war festzuschreiben. Es verwundert schon, dass hier auf eine objektive Darstellung des Sachverhalts verzichtet wurde. Das abgebildete Foto mit dem erzürnten Eigentümer unterstreicht das zusätzlich. Ratsam wäre ein Blick in die jedermann zugängliche Denkmaltopographie gewesen und ein Verweis darauf. Gerade um weitere willkürliche, den Ort Freudenburg schmälernde oder gar unpassende An-, Um- oder Erweiterungsbauten zu verhindern, muss die "Denkmalzone" erlassen werden. Dass sich das auch positiv auswirkt, zeigen die Denkmalzonen Altstadt Saarburg und Hochplateau Kastel-Staadt. Wolf-Manfred Müller, Mainz Landesamt für Denkmalpflege

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