300 zerstochene Reifen, 241 Anzeigen in Trier: Trotzdem keine Anklage

Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier hat das Verfahren gegen einen 45-Jährigen eingestellt, der mehr als 300 Autoreifen in Trier zerstochen haben soll. Geschädigte bleiben auf ihren Kosten sitzen.

 Dirk Kirsten aus Trier gehörte 2013 zu den Opfern des Reifenstechers. Bestraft wird der mutmaßliche Täter von damals allerdings nicht. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Dirk Kirsten aus Trier gehörte 2013 zu den Opfern des Reifenstechers. Bestraft wird der mutmaßliche Täter von damals allerdings nicht. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter (ClickMe)

Der spektakuläre Fall des sogenannten Reifenstechers von Trier liegt schon dreieinhalb Jahre zurück. Erst jetzt wird er abgeschlossen - mit einem überraschenden Ende.

Die Tat In der Nacht zum 27. August 2013 soll ein heute 45-jähriger Mann nach Auffassung der Staatsanwaltschaft durch die Trierer Innenstadt gezogen sein und dabei rund 250 Autos beschädigt haben. Insgesamt mehr als 300 Reifen wurden mit einem spitzen Gegenstand angeritzt beziehungsweise zerstochen, so dass Luft entwich.

Die Folgen 241 Anzeigen wegen Sachbeschädigung gingen in den Tagen nach der Tatnacht bei der Trierer Polizei ein. Viele Autofahrer konnten wegen platter Reifen gar nicht erst losfahren. Andere bemerkten die Schäden erst später während der Fahrt. "Nur durch glückliche Umstände", so damals der Wortlaut der Polizei, konnten schwere Unfälle verhindert werden. In zwei Fällen platzten sogar Reifen auf der Autobahn: Diese lebensgefährlichen Situationen gingen zum Glück glimpflich aus, verletzt wurde niemand.

Die Ermittlungen Die Ermittler suchten mit Sonderkräften nach dem Täter, die Polizei verstärkte nachts ihre Präsenz auf den Straßen. Nach monatelanger Auswertung von Spuren und Zeugenaussagen sprach die Polizei im November 2013 von einem konkret Tatverdächtigen. Ein Trierer war ins Visier der Ermittler geraten. Anklage wurde jedoch nicht erhoben. Schon damals hieß es, der Beschuldigte sei möglicherweise schuldunfähig. Die Ermittlungen zogen sich dann in die Länge.

Die Hinweise Ein Augenzeuge hatte der Polizei berichtet, er habe in der Tatnacht einen Mann dabei beobachtet, wie er sich an einem geparkten Auto zu schaffen machte. Außerdem gibt es Aufnahmen einer Sicherheitskamera auf einem Privatgrundstück, die den Täter in Aktion zeigen. Aus diesen beiden Quellen stammte dann die Personenbeschreibung, die für den Verdacht gegen den heute 45-Jährigen ausschlaggebend war. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, setzte die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 2500 Euro aus.

Das Gutachten Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem SWR war der Beschuldigte laut Gutachten eines Sachverständigen zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig und damit nicht zu bestrafen. Eine Anfrage des TV an die Staatsanwaltschaft blieb gestern unbeantwortet. Da auch die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik nicht gegeben seien, kam es erst gar nicht zu einem Prozess, sondern das Verfahren wurde eingestellt.

Das Ergebnis Die Geschädigten können den Gedanken an Schadensersatz wohl endgültig abhaken. Da auch Vollkaskoversicherungen Reifenschäden nicht übernehmen, müssen die Autobesitzer die Kosten als ärgerlichen Verlust verbuchen.RECHTSLAGE BEI SACHBESCHäDIGUNG

(jp) Im Strafgesetzbuch regelt Paragraf 303 die Sachbeschädigung: "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Damit ist jedoch nur die strafrechtliche Seite geregelt. Einen möglichen Schadenersatz muss jeder Betroffene zivilrechtlich einklagen. Wenn ein Täter vom Zivilgericht verurteilt worden wäre, hätte er auf diesem Weg für alle Kosten aufkommen müssen, die den Betroffenen durch das Zerstechen der Reifen entstanden sind: Reparatur- oder Ersatzkosten, Nutzungs- und Arbeitsausfall, Vermögensschäden wie verpasste Flüge oder Bahnfahrten.

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