"Amt hat richtig gehandelt"

TRIER. Das Trierer Ordnungsamt verstößt nicht gegen das Datenschutzgesetz, wenn es die Parksünder-Anzeigen eines Privatmannes, der die Helenenstraße widerrechtlich per Video überwacht, weiter verfolgt. Das hat der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte für den Bereich Verkehr mitgeteilt.

Heinz Müller (Name geändert) darf die Helenenstraße nicht mehr per Video überwachen. Das hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - zuständig für den Datenschutz im privaten Bereich - in der vergangenen Woche entschieden (der TV berichtete). Müller hatte in den vergangenen Jahren nach eigenen Aussagen rund 200 Mal Falschparker in seiner Straße beim städtischen Ordnungsamt angezeigt. Das Amt reagierte darauf mit Verwarnungsverfahren und schickte den Betroffenen einen Anhörungsbogen samt Überweisungsformular. Bis zu acht Knöllchen gleichzeitig trudelten bei Müttern ein, die in der Helenenstraße ihr Auto kurzzeitig im Parkverbot abgestellt hatten, um den Nachwuchs in den ansässigen Kindergarten zu bringen. Weil die Überwachung des öffentlichen Straßenverkehrs Privatpersonen nicht gestattet ist und bei den Videoaufnahmen über die Kennzeichen personenbezogene Daten erhoben wurden, hat die ADD Müller weitere Videoaufnahmen streng untersagt. Mit seinem Verhalten habe er gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, teilte die Behörde mit. Auch archiviertes Material müsse Müller vernichten. Ihre Untersuchungsergebnisse teilte die ADD der rheinland-pfälzischen Datenschutzstelle in Mainz mit. Die Landesstelle ist zuständig für den Datenschutz im öffentlichen Bereich. "Es muss geprüft werden, ob die Stadt das unrechtmäßig zu Stande gekommene Material hätte auswerten dürfen", sagte ADD-Pressesprecher Michael Ziewers in der vergangenen Woche dem TV. Tatsächlich hatte der Mainzer Datenschützer Klaus Globig zu Beginn der Untersuchungen der ADD durchblicken lassen, dass "das Verhalten des Trierer Ordnungsamtes möglicherweise gegen den Datenschutz verstößt". Doch sein Kollege Klaus Rabenhorst, zuständig für den Bereich Verkehr, beurteilt die Lage anders: "Das Amt hat Sachverhaltsinformationen zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht, nicht die Videoaufnahmen", teilt Rabenhorst dem TV schriftlich mit. Müller habe dem Amt Falschparker stets konkret mit Kennzeichen, Datum und Uhrzeit schriftlich mitgeteilt. Seine Schreiben mit den Hinweisen auf die besondere Gefahrensituation (schmale Straße, Feuerwehrzufahrt zu einem Kindergarten) endeten zwar mit dem Hinweis, dass als Beweis Videoaufnahmen vorgelegt werden könnten. Das Videomaterial selbst habe Müller allerdings nie vorgelegt. "Zwischen der Informationsweitergabe seitens des Anzeigenerstatters einerseits und der von ihm privat angefertigten Beweise andererseits ist zu unterscheiden", heißt es in umständlichem Amtsdeutsch.Ohne Widerspruch gezahlt

Weil die Angezeigten immer ohne Widerspruch einzulegen gezahlt haben, ist es nie zu einem Beweisverfahren gekommen. "Deshalb ist auch der Diskussion um ein etwaiges Beweisverwertungsverbot der Boden entzogen", schreibt Rabenhorst. Weder für eine unrechtmäßige Datenübermittlung seitens des Privatmannes, noch für eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Ordnungsamt gebe es Anhaltspunkte. Aber: "Was die künftige Verfahrensweise bei der Bearbeitung von Privatanzeigen dieses Bürgers anbelangt, obliegt es der Stadtverwaltung Trier ihn anzuhalten, die Rechtsauffassung der ADD hinsichtlich datenschutzrechtlich unzulässiger Videoaufnahmen zu beachten." Immerhin hat Müller gegenüber dem TV bereits angekündigt, Falschparker in seiner Straße weiter anzeigen zu wollen. "Meiner Meinung nach genießt ein Auto keinen Datenschutz", sagte der 81-jährige ehemalige Zollbeamte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort