Amtsgericht verurteilt Kampfsportlehrer

60 Tagessätze à 30 Euro: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Trier, das den 59-jährigen Judo-Lehrer Harald F. (Name geändert) am Ende des zweiten Prozesstages der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig sprach. Harald F. kündigte an, er wolle gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen Hausmeister angegriffen und geschlagen zu haben.

Trier. (gsb) Seit 42 Jahren macht der Trainer nach eigenen Angaben Kampfsport, zuletzt als Leiter der DJK/MJC-Judo-Abteilung bei den "Miezen". Nach der Auseinandersetzung mit dem Hausmeister hat er den Vertrag mit dem Verein aus eigenem Antrieb gekündigt. Vor Gericht hat Harald F. den Vorwurf der Staatsanwaltschaft von Anfang an zurückgewiesen.

"Ich habe nur geschubst, aber nicht geschlagen. Das sieht anders aus", betonte er auch kurz vor Beginn des zweiten Verhandlungstags und zeigte einen Stapel mit Papieren, in dem ihm Vereinsfreunde ihr Vertrauen aussprechen. Seine Verteidigerin Stefanie Löwen plädierte auf Freispruch.

Zwei Judo-Sportler standen am Donnerstagnachmittag im Zeugenstand und berichteten von dem Geschehen am 25. April. Immer wieder war die Rede davon, dass der Hausmeister regelwidrig die Judo-Matten mit Straßenschuhen betreten habe. Es sei lediglich darum gegangen, ihn von diesen Matten herunter zu bekommen. Zudem könne man weder eine Heftigkeit des Schubsens noch eine Verletzungsabsicht des Trainers bestätigen.

Schubser oder Schläge? Gegensätzliche Aussagen



Das sah der Vertreter der Anklage anders. Der Trainer habe zumindest mit bedingtem Verletzungsvorsatz gehandelt, so der Staatsanwalt. Er habe ein allgemeines Bestreben erkannt, "den Vorfall auf den Hausmeister zu schieben".

Dem schloss sich das Gericht an und verurteilte den Kampfsportler nach zehnminütiger Beratung wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Vorbestraft ist der bis dato strafrechtlich Unbescholtene damit aber noch nicht.

Als Trainer habe er eine gewisse Vorbildfunktion, schrieb die Richterin dem Kampfsportler ins Lehrbuch. Für den erkennbar verärgerten Sportler ist das letzte Wort nicht gesprochen. Sowohl seine Verteidigerin als auch er kündigten noch im Sitzungssaal an, in Berufung zu gehen.

Die Zeugenaussagen gingen im Prozessverlauf weit auseinander. Ein zufällig in der Turnhalle des MPG und AVG anwesender Zeuge hatte als Einziger die Aussage des Hausmeisters bestätigt, es habe sich nicht um ein Schubsen, sondern um einen massiven Angriff durch zwei harte Schläge vor die Brust gehandelt. Im Krankenhaus wurden dem Hausmeister eine Kopf-Beule sowie Prellungen des Steißbeins und der Wirbelsäule attestiert.

Dem Ganzen war eine Auseinandersetzung zwischen Hausmeister und Judo-Lehrer über den Aufenthalt der 35-köpfigen Judo-Gruppe in der Halle vorausgegangen (der TV berichtete). Der Hausmeister habe sich weder mit Namen noch mit Funktion vorgestellt, betonten der Beschuldigte und die Zeugen immer wieder.

Die Stadt will ihre Hausmeister jetzt mit Namensschildern ausrüsten.

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